§ 1 InsO – Sanierung und Gläubigerbefriedigung“

Die­sen Gegen­stand behan­delt die 2. Jah­res­ta­gung des Insti­tuts für Insol­venz- und Sanie­rungs­recht. Prof. Dr. Chris­toph G. Pau­lus, Ber­lin, hält das Grund­satz­re­fe­rat: „§ 1 InsO und das Insol­venz­mo­dell”. Fer­ner geht es um Gläu­bi­ger­be­tei­li­gung und Inter­es­sen­ge­gen­sätze bei der Insol­venz­plan­sa­nie­rung”, um den Insol­venz­plan (Grup­pen­bil­dung; Ver­gleichs­rech­nung) sowie um die Frage: „§ 1 InsO – Wem dient das Insolvenzverfahren?” 

Die Jah­res­ta­gung fin­det am Frei­tag, den 16. Okto­ber 2015, ab 10.00 Uhr in Hör­saal 3C in Gebäude 23.01 der Hein­rich-Heine-Uni­ver­si­tät Düs­sel­dorf statt. Aus orga­ni­sa­to­ri­schen Grün­den wird gebe­ten, sich zu der Ver­an­stal­tung anzu­mel­den. Die Teil­nahme ist kostenfrei. 

PS: Zwar was ande­res, doch zum Insol­venz­recht gehö­ren­des: Heute hat die Bun­des­re­gie­rung den Ent­wurf eines Geset­zes zur Ver­bes­se­rung der Rechts­si­cher­heit bei Anfech­tun­gen nach der Insol­venz­ord­nung vorgelegt.

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