69. Deutscher Juristentag in München

Ver­gan­gene Woche stand Karls­ruhe” im Mit­tel­punkt. Sol­che Auf­merk­sam­keit wird Mün­chen” nicht erhal­ten. Dort wird bera­ten, nicht (ver­bind­lich) ent­schie­den. Aber es sind doch wich­tige Wei­chen, die auf dem rechts­po­li­ti­schen Ple­num gestellt wer­den. Die Rede ist vom 69. Deut­schen Juris­ten­tag, der mor­gen in der baye­ri­schen Haupt­stadt beginnt. Die unter­neh­mens­recht­lich Inter­es­sier­ten kön­nen zwi­schen zwei The­men wählen. 

Die zivil­recht­li­che Abtei­lung fragt: Brau­chen Kon­su­men­ten und Unter­neh­men eine neue Archi­tek­tur des Ver­brau­cher­rechts?” Der Gegen­stand der wirt­schafts­recht­li­chen Abtei­lung lau­tet: Mög­lich­kei­ten und Gren­zen für staat­li­che und halb­staat­li­che Ein­griffe in die Unter­neh­mens­füh­rung”. Im Zen­trum steht der Deut­sche Cor­po­rate Gover­nance Kodex. Nach zehn Jah­ren ist es Zeit für eine gründ­li­che Eva­lua­tion und Wei­ter­ent­wick­lung, die im DJT-Gut­ach­ten von Mathias Haber­sack nach­zu­le­sen ist. Auf der Tagung wer­den aus der Unter­neh­mens­pra­xis Peter Heme­ling (Alli­anz SE) dazu Stel­lung neh­men sowie Daniela Weber-Rey (Anwäl­tin und Mit­glied der Regie­rungs­kom­mis­sion Cor­po­rate Governance). 

Eine der zahl­rei­chen Streit­fra­gen betrifft die Legi­ti­ma­tion und das Ver­fah­ren der Kodex-Kom­mis­sion. In der Sache geht es um die Rege­lungs­adres­sa­ten (bör­sen­no­tierte Gesell­schaf­ten) und die Ziel­rich­tung (Fest­stel­lung aner­kann­ter Grund­sätze oder gesell­schafts­po­li­ti­scher Impe­tus, Stich­wort Frau­en­quote). Gewiss wird die BGH-Recht­spre­chung ein Thema sein, die eine Unrich­tig­keit der Ent­spre­chens­er­klä­rung als Anfech­tungs­grund für Beschlüsse sieht. Fer­ner mag zu ver­han­deln sein, was unab­hän­gige” Auf­sichts­rats­mit­glie­der sind und in wel­cher Quote (!) sie anzu­tref­fen sein sollen. 

Über die Kodex-Emp­feh­lun­gen hin­aus (die wohl als halb­staat­lich” ver­stan­den wer­den) rich­tet sich der Blick auch auf Rege­lun­gen, die nur der Staat als Gesetz­ge­ber tref­fen kann. Dazu gehört die monis­ti­sche Ver­fas­sung, die wie bei der SE auch der Akti­en­ge­sell­schaft zur Wahl gestellt wer­den könnte. Auch die Frage, ob Haf­tungs­kla­gen von Aktio­nä­ren erleich­tert wer­den sol­len, dürfte für Zünd­stoff sor­gen. Das­selbe gilt für den Vor­schlag, Lang­frist-Aktio­näre durch Divi­den­den­plus oder Stimm­rechts­er­wei­te­rung bes­ser zu stellen. 

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