Kleine GmbH künftig ohne Bundesanzeigerpublizität ihrer Bilanz

Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten, die Kleinst­be­triebe” sind, kön­nen künf­tig von der Offen­le­gung ihrer Jah­res­ab­schlüsse im elek­tro­ni­schen Bun­des­an­zei­ger (s. § 325 HGB) aus­ge­nom­men wer­den. Zur neuen Kate­go­rie der Kleinst­be­triebe gehö­ren Unter­neh­men, die min­des­tens zwei der drei Schwel­len­werte nicht über­schrei­ten: 350.000 Euro Bilanz­summe, 700.000 Euro Jah­res­um­satz, zehn Mit­ar­bei­ter (Art. 1a I RL); in Deutsch­land sol­len das über 1 Mio. sein. Die Ände­rungs-Richt­li­nie 2012/6/EU vom 14.3.2012 eröff­net die Option für die mit­glied­staat­li­che Gesetz­ge­bung zur Befrei­ung von der regu­lä­ren Offen­le­gung (gem. Richt­li­nie 78/660/EWG). Die Bun­des­re­gie­rung wird davon vor­aus­sicht­lich Gebrauch machen; jeden­falls hat das BMJ die neue Richt­li­nie sehr gelobt und Ber­lin als …

Weiterlesen

Bilanzpublizität: Fluch oder Segen?

Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten müs­sen ihre Rech­nungs­le­gung beim Bun­des­an­zei­ger ein­rei­chen (§ 325 HGB); sie ist für jeder­mann im Unter­neh­mens­re­gis­ter abruf­bar (§ 8b HGB). Diese Art der Offen­le­gung hat das EHUG (2007) ein­ge­führt, fer­ner wurde die Sank­tion (Ord­nungs­geld, § 335 HGB) ver­schärft. Die Rechts­lage beruht weit­hin auf EU-Richt­li­nien. Ob es eine gute Idee ist, auch die kleinste GmbH zur Offen­le­gung von Bilanz und GuV zu zwin­gen, bleibt umstrit­ten. In der EU-Kom­mis­sion wird über die Abschaf­fung der Bilanz­pu­bli­zi­tät für Kleinst­un­ter­neh­men nach­ge­dacht, aber diese Initia­tive scheint ange­sichts der unter­schied­li­chen Publi­zi­täts­tra­di­tio­nen nicht vor­an­zu­kom­men. — Ste­fan Schlauß vom Bun­des­amt für Jus­tiz wies ges­tern auf der 4. Rhei­ni­schen Gesell­schafts­rechts­kon­fe­renz dar­auf hin, dass seit dem EHUG die Publi­zi­täts­pflicht von 90% der Unter­neh­men

Weiterlesen

Künftig keine HGB-Bilanzierung und Offenlegung für die kleine GmbH ?

Heute hat die EU-Kom­mis­sion den schon län­ger ange­kün­dig­ten Vor­schlag für eine RICHT­LI­NIE DES EURO­PÄI­SCHEN PAR­LA­MENTS UND DES RATES zur Ände­rung der Richt­li­nie 78/660/EWG des Rates über den Jah­res­ab­schluss von Gesell­schaf­ten bestimm­ter Rechts­for­men im Hin­blick auf Kleinst­un­ter­neh­men” vor­ge­legt. Nach dem Vor­schlag der Kom­mis­sion sol­len die Mit­glieds­staa­ten die Option erhal­ten, Kleinst­un­ter­neh­men aus dem Anwen­dungs­be­reich der Vor­schrif­ten zur Umset­zung der EU-Bilanz­richt­li­nien her­aus­zu­neh­men. Die EU-Bilanz­richt­li­nien betref­fen GmbH, Akti­en­ge­sell­schaf­ten sowie Kom­man­dit­ge­sell­schaf­ten, bei denen (nur) eine juris­ti­sche Per­son per­sön­lich haf­ten­der Gesell­schaf­ter ist (ins­be­son­dere GmbHG&Co KG). 

Als kon­krete Schwel­len­werte für Kleinst­un­ter­neh­men schlägt die Kom­mis­sion vor: Unter­neh­men mit einer Bilanz­summe von unter 500.000 EUR, einem Jah­res­um­satz von weni­ger als 1 Mil­lion EUR und weni­ger als

Weiterlesen