Aktionsplan zum Gesellschaftsrecht der EU: Revision?

Ja, mach nur einen Plan, sei nur ein gro­ßes. Licht! Und mach dann noch nen zwei­ten Plan, geh’n tun sie beide …” (Brecht, Dreigroschenoper). 

Die Gene­ral­di­rek­tion Markt hat eine Kon­sul­ta­tion über den Akti­ons­plan zum Gesell­schafts­recht, der im Mai 2003 vor­ge­legt wurde, gestar­tet: CON­SUL­TA­TION ON FUTURE PRIO­RI­TIES FOR THE ACTION PLAN ON MODER­NI­SING COM­PANY LAW AND ENHAN­CING COR­PO­RATE GOVER­NANCE IN THE EURO­PEAN UNION”. Sta­ke­hol­ders are invi­ted to sub­mit their con­tri­bu­ti­ons by 31 March 2006.

Der EU-Kom­mis­sar McCreevy scheint andere Vor­stel­lun­gen über die Wei­ter­ent­wick­lung des euro­päi­schen Gesell­schafts­rechts zu haben als sein Vor­gän­ger Bolkestein. 

Ins­ge­samt ist es sehr begrü­ßens­wert, dass die Rich­tung und die Akzente der recht­li­chen Schritte in die­sem Bereich mit­tels öffent­li­cher Kon­su­la­tion ein­ge­lei­tet wer­den. Hinzu kommt die Bera­tung der Kom­mis­sion (Gene­ral­di­rek­tion) durch einen Kreis von nicht­re­gie­rungs­amt­li­chen Sach­ver­stän­di­gen. In Deutsch­land könnte man sich da durch­aus ein Vor­bild nehmen. 

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