Amtsgericht Köln verwirft Veröffentlichungsentgelt für Bilanzveröffentlichung im Bundesanzeiger

Es gibt in Deutsch­land ca. 1 000 000 GmbH. Diese Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten müs­sen ihre Rech­nungs­le­gung ver­öf­fent­li­chen – und zwar beim Betrei­ber des Bun­des­an­zei­gers” 3251, II HGB). Das geschieht elek­tro­nisch und kos­tet pro GmbH zwi­schen 30 € und 55 €. Nach einem Urteil des AG Köln (142 C 639/12 v. 13.10.2014) ist diese Preis­ge­stal­tung unbil­lig”. Nicht nur bei der Mono­pol­stel­lung im Bereich des Daseins­vor­sorge, son­dern auch bei der Pflicht­ver­öf­fent­li­chung nach einem staat­lich regu­lier­ten Ent­gelt”, das auf ein­sei­ti­ger Preis­ge­stal­tung” beruhe, sei eine Kon­trolle ent­spre­chend § 315 BGB” vor­zu­neh­men. Da die Bun­des­an­zei­ger Ver­lag GmbH nicht dazu vor­ge­tra­gen habe, dass die Ent­gelt­be­mes­sung auf­wands­ge­recht sei, hat das Amts­ge­richt die Zah­lungs­klage abgewiesen.

Die Jah­res­ab­schlüsse sind gem. § 8b II Nr. 4 HGB auch im Unter­neh­mens­re­gis­ter zugäng­lich, das von den Unter­neh­men eine Pau­schale erhebt. Sie wer­den vom Bun­des­an­zei­ger über­mit­telt (§ 8b III S. 1 Nr. 1 HGB). Die Bun­des­an­zei­ger Ver­lag GmbH betreibt als Belie­hene auch das Unter­neh­mens­re­gis­ter (§§ 8b, 9a HGB), ursprüng­lich bis Ende 2016, jetzt bis zum 31.12.2026. Die Ver­län­ge­rung um 10 Jahre ist in die­sen Tagen durch Ver­ord­nung bestimmt wor­den. Die Bun­des­an­zei­ger Ver­lag GmbH gehört dem Köl­ner Ver­lags­haus M. DuMont Schauberg.

Ein Kommentar

  1. Bei die­sem Streit­wert wölbt sich über dem Amts­ge­richt der blaue Him­mel”. Diese inter­es­sante Judi­ka­tur lässt sich wohl auch auf andere Pflicht­ver­öf­fent­li­chun­gen des Bun­des­an­zei­ger­ver­lags über­tra­gen — von der Ein­be­ru­fung bis zur Ver­öf­fent­li­chung von Ver­glei­chen ein wahr­lich wei­tes Feld.

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