Änderungen der 4. und 7. Richtlinie im Amtsblatt veröffentlicht

Amtsblatt EU L 224/1 ff. vom 16.08.2006: Richtlinie 2006/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 zur Änderung der Richtlinien des Rates 78/660/EWG über den Jahresabschluss von Gesellschaften bestimmter Rechtsformen, 83/349/EWG über den konsolidierten Abschluss, 86/635/EWG über den Jahresabschluss und den konsolidierten Abschluss von Banken und anderen Finanzinstituten und 91/674/EWG über den Jahresabschluss und den konsolidierten Abschluss von Versicherungsunternehmen.

Das klingt sper­rig. Worum geht es? Nach Erwä­gungs­grund 1 der RL um 

  • die kol­lek­tive Ver­ant­wor­tung von Organ­mit­glie­dern für den Jahresabschluss 
  • die Trans­pa­renz von Trans­ak­tio­nen mit nahe ste­hen­den Per­so­nen (und nicht nur ‑wie bis­her- mit ver­bun­de­nen Unternehmen) 
  • die Trans­pa­renz von außer­bi­lan­zi­el­len Geschaf­ten
    die Offen­le­gung der Unternehmensführungspraktiken. 
  • Außer­dem wer­den die Schwel­len­werte (Bilanz­summe, Umsatz) erhöht, die für die Offen­le­gungs­pflich­ten wesent­lich sind. 

Die Richt­li­nie tritt am 5.9.2006 in Kraft und ist bis zum 5.9.2008 umzusetzen. 

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