ARUG im Rechtsausschuss Bundestag beschlossen

Der Rechts­aus­schuss des Deut­schen Bun­des­ta­ges hat heute über das ARUG bera­ten. Danach wer­den dem Par­la­ment etli­che Ände­run­gen gegen­über dem Regie­rungs­ent­wurf vorgeschlagen. 

  • Erhö­hung des Baga­tell­quo­rums im Frei­ga­be­ver­fah­ren auf 1000 Euro antei­li­gen Betrag 
  • Erst­in­stanz­li­che Zustän­dig­keit des OLG für Frei­ga­be­ver­fah­ren
  • Rege­lung der ver­deck­ten Sach­ein­lage (ähn­lich den GmbH-Vor­schrif­ten idF MoMIG) 
  • Details zu Ver­fah­rens­fra­gen der HV-Durchführung 

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahren Sie mehr darüber, wie Ihre Kommentardaten verarbeitet werden .