Festschrift für Wulf Goette zum 65. Geburtstag

Am vori­gen Sams­tag fei­er­lich im Ett­lin­ger Erb­prinz” über­ge­ben, jetzt im Buch­han­del erhält­lich: die Fest­schrift für Prof. Dr. Wulf Goe­tte, ver­fasst von ca. 50 Autoren – alles Pflicht­lek­türe für Gesell­schafts­recht­ler (Inhalts­ver­zeich­nis). — Aus dem Vor­wort („Zueig­nung”) der Her­aus­ge­ber Haber­sack und Hom­mel­hoff:

Am 16. Mai 1946 in Lübeck als Kind eines Arzt­ehe­paa­res gebo­ren und am Rand des Müns­ter­lan­des auf­ge­wach­sen, schlug Wulf Goe­tte nach dem Wehr­dienst bei der Pan­zer­truppe die Lauf­bahn eines Juris­ten ein, stu­dierte an der Rhei­ni­schen Fried­rich Wil­helms-Uni­ver­si­tät Bonn und begann nach erfolg­reich abge­schlos­se­nem Refe­ren­da­riat als Rich­ter am Land­ge­richt Bonn seine juris­ti­sche Kar­riere. Sie führte ihn über das nord­rhein-west­fä­li­sche Jus­tiz­mi­nis­te­rium an das Ober­lan­des­ge­richt Köln. 

Als vor gut zwan­zig Jah­ren der Rich­ter am Ober­lan­des­ge­richt Dr. …

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Wer ist der Klagegegner im Beschlussstreit bei der KG?

Der Streit um Beschlüsse der Gesell­schaf­ter beschäf­tigt immer wie­der die Gerichte. Nur bei der Akti­en­ge­sell­schaft gibt es dafür aus­ge­feilte Rege­lun­gen. Die Klage ist auf einen Monat befris­tet und gegen die AG zu rich­ten; das­selbe soll nach weit über­wie­gen­der Ansicht bei der GmbH gel­ten (wobei die Anfech­tungs­frist nicht ganz so strikt gese­hen wird). Bei den Per­so­nen­ge­sell­schaf­ten fin­det man keine gesetz­li­chen Bestim­mun­gen, aber manch­mal sol­che des Gesell­schafts­ver­trags: Ein Gesell­schaf­ter­be­schluss kann nur inner­halb von zwei Mona­ten durch Klage ange­foch­ten wer­den.” Was ist von einer sol­chen Klau­sel zu halten? 

Diese Frage beant­wor­tete der BGH im Urteil vom 1.3.2011 — II ZR 83/09 für den Beschluss­streit einer Kom­man­dit­ge­sell­schaft. Auf die Fest­le­gung einer Frist für die Fest­stel­lungs­klage” …

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CG-Kodex-Kommission: keine Änderungen 2011, Konsultationen angekündigt

Die Regie­rungs­kom­mis­sion beab­sich­tigt, die Sta­ke­hol­der des Deut­schen Cor­po­rate Gover­nance stär­ker in die Arbeit ein­zu­bin­den. So wird die Kom­mis­sion künf­tig beab­sich­tige Ände­run­gen auf der Web­site der Regie­rungs­kom­mis­sion ver­öf­fent­li­chen und die inter­es­sierte Öffent­lich­keit zur Stel­lung­nahme inner­halb einer ange­mes­se­nen Frist ein­la­den.” Diese Pres­se­mit­tei­lung der Kodex-Kom­mis­sion ist zwar sprach­lich feh­ler­haft, aber der Inhalt ist gut. Was geschieht mit den Bei­trä­gen der Sta­ke­hol­der” (wer ist denn das)? Die Regie­rungs­kom­mis­sion wird die Stel­lung­nah­men in ihre Bera­tun­gen ein­be­zie­hen.” Auch gut. Dass es in die­sem Jahr keine Ände­run­gen gibt, ist eben­falls zu begrü­ßen. Zur Dis­kus­sion um den Kodex s. auch hier.

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Optionale Hauptversammlung ?!

Der­zeit ist Hoch­sai­son für Haupt­ver­samm­lun­gen. Fast jeden Tag füllt sich zu die­sem Zweck ein Saal. Die dort Anwe­sen­den reprä­sen­tie­ren frei­lich nicht das Aktio­na­riat. Die Gene­ral­de­batte geht von A‑Z und hat oft wenig mit der Erle­di­gung der Tages­ord­nung zu tun. Abstim­mun­gen grün­den prak­tisch nie auf dem Ver­lauf der Ver­samm­lung und sind sel­ten span­nend. Wozu diese — bei gro­ßen Gesell­schaf­ten sie­ben­stel­lige Kos­ten ver­ur­sa­chende — Ver­an­stal­tun­gen? Sind sie alter­na­tiv­los” oder könnte man dar­auf auch ver­zich­ten? Letz­te­res ist (de lege ferenda) der Fall, wenn man die Funk­tio­nen der HV betrach­tet. Es geht um die Ent­schei­dung wich­ti­ger kor­po­ra­ti­ver Ange­le­gen­hei­ten, etwa einer Kapi­tal­maß­nahme. Dar­über kann per Brief­wahl abge­stimmt wer­den 118 II AktG); prak­tisch ist das eine Ein­gabe auf der Inter­net­seite der Gesell­schaft. …

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Symposion zum Gedächtnis an Carsten Peter Claussen

Das Insti­tut für Unter­neh­mens­recht-Rech­nungs­le­gungs­recht-Steu­er­recht (IUR) an der Juris­ti­schen Fakul­tät der Hein­rich-Heine-Uni­ver­si­tät Düs­sel­dorf ver­an­stal­tet am 13.5.2011 ein Gedächt­nis­sym­po­sion für Prof. Dr. Dr. h.c. Cars­ten Peter Claus­sen, der im ver­gan­ge­nen Juni ver­starb und am Tag des Sym­po­si­ons 84 Jahre alt gewor­den wäre. Ort und Zeit: Indus­trie­club Düs­sel­dorf (Elber­fel­der Str.6), 14.30 Uhr.

Vor­ge­se­hen sind fol­gende Beiträge: 

RA Dr. Nor­bert Brö­cker (Düs­sel­dorf): Selbst­bin­dung mit Anfech­tungs­ri­siko – Was sind die rich­ti­gen Sank­ti­ons­me­cha­nis­men für den Deut­schen Cor­po­rate Gover­nance Kodex? 

- Prof. Dr. Jens Ekkenga (Gie­ßen): Bilanz­kos­me­tik und win­dow dres­sing im Zei­chen der Finanzkrise 

- Kurt von Storch (Köln): Infla­tion durch Vertrauensdeflation 

- Prof. Dr. Robert Frei­tag (Ham­burg): Upstream-Sicher­hei­ten nach MoMiG und MPS — Sieg der Kautelar­pra­xis über den Gesetzgeber? 

- Dr. Sebas­tian Mock, LL

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Publizität des Jahresabschlusses – Fakten und Rechtsprechung

Wor­auf bezie­hen sich die Jah­res­ab­schluss­in­for­ma­tio­nen, die Sie hier abru­fen? Gegen­stand waren zu 55% die aktu­el­len und poten­ti­el­len Geschäfts­part­ner (Lie­fe­ran­ten, Kun­den etc.). Das eigene Unter­neh­men inter­es­sierte mit 17% noch vor der Kon­kur­renz (11%). Selbst­stän­dige und kleinere/​mittlere Unter­neh­men gehö­ren zu den eif­rigs­ten Nut­zern des Online-Abrufs (67%). Diese und wei­tere Daten über den Umgang mit der Ein­sicht­nahme in Jah­res­ab­schlüsse prä­sen­tiert eine Nut­zer­ana­lyse” des Bun­des­an­zei­ger-Ver­lags.

Seit 2008 wur­den jähr­lich jeweils deut­lich über 1 Mil­lion Jah­res­ab­schlüsse beim elek­tro­ni­schen Bun­des­an­zei­ger ein­ge­reicht. Die Gesamt­zahl der im elek­tro­ni­schen Bun­des­an­zei­ger publi­zier­ten Jah­res­ab­schlüsse liegt der­zeit bei 3,5 Mil­lio­nen. Die Offen­le­gungs­quote beträgt heute etwa 90 Pro­zent. Vor Inkraft­tre­ten des EHUG (2007) lag diese Quote bei 5 Pro­zent. Der …

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