Unternehmensrechtliche Notizen

von Prof. Dr. Ulrich Noack

Feb/11

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Ber­li­ner Kreis dis­ku­tiert Kodex-​Kritik

Der “Ber­li­ner Kreis” (eine Gruppe von Pro­fes­so­ren, Rechts­an­wäl­ten, Unter­neh­mens­ju­ris­ten) hat vor­ges­tern über den Deut­schen Cor­po­rate Gover­nance Kodex dis­ku­tiert. Dabei stan­den Funk­tion, Ver­fah­ren und Wir­kun­gen im Mit­tel­punkt. Mit Blick auf die Funk­tion wurde etwa erör­tert, ob die Ver­mitt­lung des Akti­en­rechts durch eine Para­phra­sie­rung eini­ger Geset­zes­be­stim­mun­gen gelingt oder ob man bes­ser auf die­sen Ver­such ver­zich­tet. Behan­delt wurde auch der Befund, dass der Kodex nicht nur — sei­ner ursprüng­li­chen Inten­tion nach — aner­kannte Stan­dards guter Unter­neh­mens­füh­rung auf­nimmt, son­dern über die­ses Ziel hin­aus­ge­hend sich als Motor der Ent­wick­lung (s. “diver­sity”) zu betä­ti­gen sucht. Mit Blick auf das Ver­fah­ren wurde als pro­ble­ma­tisch gese­hen, dass die Kodex-​Kommission die beab­sich­tig­ten Ände­run­gen nicht vor­her zur Kon­sul­ta­tion stellt. Auch die (bis­lang) jähr­li­chen Ände­run­gen sind kri­ti­scher Betrach­tung aus­ge­setzt. Mit Blick auf die Wir­kun­gen stand vor allem die Recht­spre­chung des BGH im Mit­tel­punkt, die eine Anfecht­bar­keit der Ent­las­tungs­be­schlüsse annimmt, wenn die Kodex-​Entsprechungserklärung nicht stimmt. Gefähr­den nicht erklärte Kodex-​Abweichungen auch Auf­sichts­rats­wah­len? Aus die­sem Grunde spra­chen sich etli­che Teil­neh­mer für eine gesetz­li­che Rege­lung dahin aus, die Anfecht­bar­keit inso­weit aus­zu­schlie­ßen. — RA Prof. Dr. Hoffmann-​Becking und Dr. Tho­mas Kre­mer hiel­ten dazu kurze Refe­rate (The­sen Hoffmann-​Becking; The­sen Kre­mer). S. auch den Bericht der Kom­mis­sion an die Bun­des­re­gie­rung (Nov. 2010) sowie die dar­auf bezo­gene Stel­lung­nahme der Bun­des­re­gie­rung vom 9. Februar 2011.

1 comment

  • CG-Kodex-Kommission: keine Änderungen 2011, Konsultationen angekündigt · Unternehmensrechtliche Notizen · 6. Mai 2011 um 13:15

    […] “Die Regie­rungs­kom­mis­sion beab­sich­tigt, die Sta­ke­hol­der des Deut­schen Cor­po­rate Gover­nance stär­ker in die Arbeit ein­zu­bin­den. So wird die Kom­mis­sion beab­sich­tige Ände­run­gen auf der Web­site der Regie­rungs­kom­mis­sion ver­öf­fent­li­chen und die inter­es­sierte Öffent­lich­keit zur Stel­lung­nahme inner­halb einer ange­mes­se­nen Frist ein­la­den.” Diese Pres­se­mit­tei­lung der Kodex-​Kommission ist zwar sprach­lich feh­ler­haft, aber der Inhalt ist gut. Was geschieht mit den Bei­trä­gen der “Sta­ke­hol­der” (wer ist denn das)? “Die Regie­rungs­kom­mis­sion wird die Stel­lung­nah­men in ihre Bera­tun­gen ein­be­zie­hen.” Auch gut. Dass es in die­sem Jahr keine Ände­run­gen gibt, ist eben­falls zu begrü­ßen. Zur Dis­kus­sion um den Kodex s. auch hier. […]

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