BGH gegen Gründung einer Unternehmergesellschaft durch Abspaltung

Gut, der Fall trägt zur Rechts­er­kennt­nis bei: Die Neu­grün­dung einer Unter­neh­mer­ge­sell­schaft (haf­tungs­be­schränkt) durch Abspal­tung ver­stößt gegen das Sach­ein­la­gen­ver­bot nach § 5a Abs. 2 Satz 2 GmbHG”. So hat der BGH am 11.4.2011 ent­schie­den (II ZB 9/10), Urteils­gründe soeben ver­öf­fent­licht. Aber der Sach­ver­halt ist bizarr. Da wollte eine GmbH eine UG durch Abspal­tung grün­den mit 1 € Stamm­ka­pi­tal. Der Spal­tungs­plan lau­tete: Auf die durch die Spal­tung ent­ste­hende Gesell­schaft über­tra­gen wird aus der Kasse ein Betrag in Höhe von EUR 1,00.” Das Amts­ge­richt und das Ober­lan­des­ge­richt Frankfurt/​M. sowie jetzt der BGH haben die Ein­tra­gung in das Han­dels­re­gis­ter ver­wei­gert, da keine ord­nungs­ge­mäße Grün­dung vor­liege (s. den zitier­ten Leit­satz). — Was war denn da los, sollte das ein Mus­ter­pro­zess sein, um diese Rechts­frage klä­ren zu las­sen? Einen Euro hätte man doch der Kaf­fee­kasse ent­neh­men kön­nen und flugs die UG bar” gegrün­det. Aber Spal­tungs­plan, Sach­grün­dungs­be­richt, Wert­hal­tig­keits­be­schei­ni­gun­gen erstel­len (s. Sach­ver­halt) und das Ganze auch noch seit Herbst 2009 durch drei Instan­zen prozessieren? 

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahren Sie mehr darüber, wie Ihre Kommentardaten verarbeitet werden .