BilMoG aktuell: Fair-Value als Wahlrecht

Nach einem Bericht des Han­dels­blat­tes ver­zich­tet das Bilanz­rechts­mo­der­ni­sie­rungs­ge­setz (Bil­MoG) in der neu­es­ten Ent­wurfs­fas­sung auf die umstrit­tene Pflicht zur Fair Value-Bewer­tung” (dazu abl. Küting vor dem Rechts­aus­schuss des Bun­des­ta­ges), sie wird optio­nal ermög­licht. Auch die Akti­vie­rung von Ent­wick­lungs­kos­ten sei nur mehr als Wahl­recht vorgesehen.

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