BMJ kündigt Gesetzentwurf über Kleine Genossenschaft“ an

Das Bun­des­jus­tiz­mi­nis­te­rium plant für die nächste Legis­la­tur­pe­ri­ode einen Gesetz­ent­wurf zum Genos­sen­schafts­recht, wonach kleine Genos­sen­schaf­ten von der Pflicht­prü­fung und Pflicht­mit­glied­schaft in Prü­fungs­ver­bände gänz­lich befreit sind. Dies soll bei klei­nen Unter­neh­men die finan­zi­el­len Nach­teile der Genos­sen­schaft gegen­über ande­ren Rechts­for­men gezielt besei­ti­gen. Eine Kleine Genos­sen­schaft” würde durch bestimmte — geringe — Grö­ßen­merk­male defi­niert. Wer­den die Grö­ßen­merk­male wie­der­holt über­schrit­ten, würde die Kleine Genos­sen­schaft” zur nor­ma­len Genos­sen­schaft. Sie müsste dann die Mit­glied­schaft in einem Prü­fungs­ver­band erwer­ben und die Pflicht­prü­fun­gen durch­füh­ren las­sen. — Die För­de­rung der Genos­sen­schaft ist poli­tisch gewollt; so wird behaup­tet: Anders als bei Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten ste­hen bei Genos­sen­schaf­ten die Mit­glie­der im Mit­tel­punkt und nicht die Ren­dite.”(Zypries).

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