Boris Becker muss Finanzierungszusage erfüllen (Sportgate AG)

An die­je­ni­gen, die es angeht: Ich ver­pflichte mich hier­mit gegen­über der Sport­gate AG i.G. sowohl unver­züg­lich jeg­li­che Ver­luste, die wäh­rend des Geschäfts­gan­ges ein­tre­ten, bis zu einer Summe von 1,5 Mil­lio­nen Euro mit­tels geeig­ne­ter Maß­nah­men aus­zu­glei­chen, als auch die Ver­sor­gung der Gesell­schaft in die­ser Zeit mit flüs­si­gen Mit­teln sicher zu stel­len, so dass die Gesell­schaft jeder­zeit ihren finan­zi­el­len Ver­pflich­tun­gen nach­kom­men kann…“ 

Braucht man für die Gül­tig­keit die­ser Zusage einen Notar? Ja, wenn es sich um eine Schen­kung han­delt (§§ 125 S. 1, 518 Abs. 1 S. 2 BGB). Aber das ist keine. Der 2. Zivil­se­nat des BGH hat die Ein­ord­nung als Schen­kung durch das OLG MÜn­chen als eine grund­le­gende Ver­ken­nung der Rechts­na­tur von Finan­zie­rungs­ver­ein­ba­run­gen zwi­schen Gesell­schaf­tern und ihrer Gesell­schaft” (!) bezeich­net. Diese wür­den in aller Regel im Hin­blick auf die Mit­glied­schaft in der Gesell­schaft und allein schon wegen die­ser kau­sa­len Ver­knüp­fung nicht unent­gelt­lich“ abge­ge­ben. Die Erklä­rung sei des­halb form­los gül­tig. Und auch in der Insol­venz der Gesell­schaft zu erfüllen. 

BGH, Urteil vom 8. Mai 2006II ZR 94/05

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