Wintersitzung der Kodex-Kommission: Arbeitsschwerpunkte 2010

Die Regie­rungs­kom­mis­sion Deut­scher Cor­po­rate Gover­nance Kodex hat am 10.2. fol­gende Arbeits­schwer­punkte 2010” beschlos­sen, die auf der Ple­nums­sit­zung Ende Mai 2010 in ent­spre­chende Emp­feh­lun­gen mün­den könnten: 

  • Kon­kre­ti­sie­rung der Emp­feh­lung für mehr Frauen und inter­na­tio­nale Exper­ten in Auf­sichts­rä­ten vorgesehen 
  • Inter­es­sen­kon­flik­ten in Auf­sichts­rä­ten vorbeugen 
  • Pro­fes­sio­na­li­sie­rung von Auf­sichts­rä­ten durch Fort- und Weiterbildung 
  • Ers­ter Bericht an die Bun­des­re­gie­rung im Herbst 2010 
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ZGR-Symposion 2010

Das ZGR-Sym­po­sion 2010 mit ca. 90 Teil­neh­mern aus Wis­sen­schaft, BGH, Anwalt­schaft und Unter­neh­men befasste sich mit den The­men Auf­sichts­recht­li­che Ein­flüsse auf das Gesell­schafts­recht” sowie Reform der Unter­neh­mens­re­struk­tu­rie­rung”. Das Ver­hält­nis Gesell­schafts­recht-Insol­venz­recht stand im Mit­tel­punkt des ers­ten (lan­gen!) Tages. Dabei ging es ins­be­son­dere um die Rechts­stel­lung der Anteils­in­ha­ber in der Insol­venz. Prof. Dr. Verse (Osna­brück) plä­dierte de lege ferenda für deren Ein­be­zie­hung in das Insol­venz­plan­ver­fah­ren (dazu schon Noack, FS Zöll­ner, 1999, S. 411), Dr. Schus­ter (Fresh­fields) ent­wi­ckelte Vor­stel­lun­gen für ein sanie­rungs­freund­li­ches Gesell­schafts­recht. Prof. Dr. Bit­ter wollte die Anteile schon nach gel­ten­dem Recht zur Ver­wer­tung durch den Insol­venz­ver­wal­ter frei­ge­ben (Auf­op­fe­rungs­ge­danke, Siche­rungs­treu­hand). Prof. Dr. Hirte trat für einen grund­le­gen­den Per­spek­ti­ven­wech­sel des regu­la­to­ri­schen Ansat­zes ein: In …

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Doppelte Aufsicht oder Aufsicht ohne Rat“

Wich­tige Fra­gen wirft ein Bei­trag von Heinz Hil­gert in der FTD auf, der sich mit der Zwei­glei­sig­keit der Auf­sicht über Unter­neh­men der Finanz­wirt­schaft befasst: die bin­nen-kor­po­ra­tive durch den Auf­sichts­rat und die extern-staat­li­che durch Behör­den (BaFin etc.), wel­che nach poli­ti­schen Plä­nen aus­ge­wei­tet wer­den soll. 

  • Wer­den die Behör­den den Auf­sichts­rat erset­zen, wenn es darum geht, Geschäfts­mo­delle von Ban­ken, deren Risi­ko­po­li­tik und die Ver­gü­tung der Mana­ger zu genehmigen? 
  • Wer­den Vor­stände zukünf­tig zwei­glei­sig vor­ge­hen müs­sen, um Anstel­lungs­ver­träge aus­zu­han­deln und risi­ko­po­li­ti­sche Grund­sätze festzulegen? 
  • Wer trägt in einem sol­chen Sys­tem mit­ein­an­der ver­floch­te­ner Zustän­dig­kei­ten die Fol­gen für geschäfts­po­li­ti­sche Fehlentscheidungen? 
  • Wel­che Rechts­si­cher­heit ist mit Ver­trä­gen noch ver­bun­den, die zwar der Auf­sichts­rat sank­tio­niert, die aber die staat­li­che Auf­sicht moniert? 
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Grundsätze guter Unternehmens- und Beteiligungsführung im Bereich des Bundes

Die Bun­des­re­gie­rung hat heute Grund­sätze guter Unter­neh­mens- und Betei­li­gungs­füh­rung für den Bereich des Bun­des beschlos­sen. Damit soll die Trans­pa­renz bei Unter­neh­men mit mehr­heit­lich öffent­li­cher Betei­li­gung des Bun­des erhöht wer­den. Kern des Regel­werks ist der Public Cor­po­rate Gover­nance Kodex des Bun­des, der die Gedan­ken der Cor­po­rate Gover­nance auf die Beson­der­hei­ten öffent­li­cher Betei­li­gungs­un­ter­neh­men aus­rich­tet. Das BMJ erklärt dazu: Der Public Cor­po­rate Gover­nance Kodex rich­tet sich ver­bind­lich an Unter­neh­men in pri­va­ter Rechts­form mit mehr­heit­li­cher Betei­li­gung des Bun­des. Dies sind über­wie­gend Gesell­schaf­ten mit beschränk­ter Haf­tung. Des­halb ist der Public Cor­po­rate Gover­nance Kodex rechts­form­über­grei­fend for­mu­liert und setzt andere Schwer­punkte als der Deut­sche Cor­po­rate Gover­nance Kodex.” Und auch dies: Cor­po­rate Gover­nance bedeu­tet wört­lich über­setzt Unter­neh­mens­re­gie­rung””. Dass man einen …

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Entsprechenserklärung zu Kodexempfehlungen als Anfechtungsgrund (BGH)

Ist die unrich­tige Kodex-Ent­spre­chens­er­klä­rung 161 AktG) eine Ver­let­zung des Geset­zes” iSv 243 I AktG? Das würde im Ergeb­nis bedeu­ten, dass die Emp­feh­lun­gen” des DCGK zu wei­te­ren Anfech­tungs­grün­den wer­den für den Fall, dass der Umgang mit die­sen Emp­feh­lun­gen” nicht kor­rekt erklärt wird. Da die Emp­feh­lun­gen teil­weise über das gel­tende Akti­en­ge­setz hin­aus­ge­hen, eröff­ne­ten sich auf diese Weise neue Feh­ler­quel­len für HV-Beschlüsse (und damit für die Aus­nut­zung durch ein­schlä­gige Klageaktivitäten). 

Der BGH hat in einer heute ergan­ge­nen Ent­schei­dung jeden­falls für die Ent­las­tungs­be­schlüsse im vor­ge­nann­ten Sinne geur­teilt. Aus den Leitsätzen: 

Eine Unrich­tig­keit der gemäß § 161 AktG vom Vor­stand und Auf­sichts­rat abzu­ge­ben­den Ent­spre­chens­er­klä­run­gen” führt wegen der darin lie­gen­den Ver­let­zung von Organ­pflich­ten zur Anfecht­bar­keit jeden­falls …

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Insight Corporate Governance Germany

Eine inter­es­sante Lek­türe über Vor­gänge bei deut­schen bör­sen­no­tier­ten Gesell­schaf­ten ist Insight Cor­po­rate Gover­nance Ger­many.
Das Janu­ar­heft ist gerade erschie­nen und online hier erhält­lich.

INSIGHT Cor­po­rate Gover­nance Ger­many (ICGG) gibt monat­lich in Eng­lisch und in Deutsch einen Über­blick über das Cor­po­rate Gover­nance-Gesche­hen in Deutsch­land. ICGG zeigt die aktu­elle Ent­wick­lung in der poli­ti­schen und wis­sen­schaft­li­chen Dis­kus­sion und ob und wie Unter­neh­men das Leit­bild einer guten Cor­po­rate Gover­nance in ihrem Ver­hal­ten beach­ten.
ICGG ist Platt­form für Dis­kus­si­ons- und Mei­nungs­bei­träge zum Thema Cor­po­rate Gover­nance und infor­miert über Kapi­tal­maß­nah­men und Ände­run­gen von Betei­li­gun­gen und in den Vor­stän­den und Aufsichtsräten. 

Her­aus­ge­ber und Redak­tion beob­ach­ten die Ent­wick­lung der Cor­po­rate Gover­nance in Deutsch­land bereits seit meh­re­ren Jah­ren. Der Her­aus­ge­ber Hans-Mar­tin Buhl­mann ver­tritt seit Jah­ren …

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DSW und ECGS über Erwartungen internationaler Investoren“

Wel­che Erwar­tun­gen haben inter­na­tio­nale Inves­to­ren” an die Haupt­ver­samm­lun­gen und die Unter­neh­mens­ver­fas­sung bör­sen­no­tier­ter Gesell­schaf­ten? Deut­sche Schutz­ver­ei­ni­gung für Wert­pa­pier­be­sitz e.V. (DSW) und Euro­pean Cor­po­rate Gover­nance Ser­vices (ECGS) berich­ten:

  • Bei Kapi­tal­maß­nah­men (geneh­mig­tes und beding­tes Kapi­tal) erreichte die Zustim­mung bei Com­merz­bank AG und Pre­miere AG nicht die not­wen­dige 75-Pro­zent-Marke. Offen­bar stimm­ten insti­tu­tio­nelle Anle­ger aus dem Aus­land dage­gen, weil die Ver­wen­dungs­zwe­cke nicht kom­mu­ni­ziert seien. S. Über­sicht.
  • Der hohe Nicht­prü­fungs­ge­büh­ren-Auf­wand” wird streng gerügt (s. Über­sicht). Was ist das? Das sind Leis­tun­gen an den Abschluss­prü­fer neben dem eigent­li­chen Prü­fungs­auf­wand für den Jah­res­ab­schluss: Gebüh­ren für Steu­er­be­ra­tung und sons­tige Bera­tungs- und Bewer­tungs­dienst­leis­tun­gen sowie sons­tige Gebüh­ren (z.B. Zwi­schen­ab­schlüsse). Aus Sicht von ECGS soll­ten die
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