CAT | Limited
Laut
Die Entscheidung hebt hervor, das Verbot der Selbstkontrahierung sei in Großbritannien nicht anerkannt. Die Eintragung könnte daher den Rechtsverkehr zu der Annahme verleiten, die Vertretung der Limited orientiere sich am deutschen Recht.
Keine Kommentare ·Aus der FAZ v. 26.11.2003, S. 28 (Recht und Steuern):
Das GmbH-Recht braucht eine Runderneuerung
Wettlauf mit anderen EU-Rechtsformen /Sitzverlegung darf nicht zur Auflösung führen
Gesellschaften aus einem Mitgliedstaat der EU dürfen in keiner Weise behindert werden, wenn sie sich in einem anderen EU-Staat niederlassen. Das ist die klare Botschaft des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), die er nach seinen Entscheidungen zu “Centros” und “Überseering” zuletzt in dem Urteil “Inspire Art” vom 30. September formuliert hat (C-167/01 — F.A.Z. vom 1. Oktober). Damit haben die Richter den Weg für den Export der Gesellschaftsformen innerhalb der Union frei gemacht.
Keine Kommentare ·Die Limited aus England, die Ein-Euro-“GmbH” aus Frankreich: seit den drei EuGH-Urteilen (Centros, Überseering, Inspire Art) alles glasklar zulässig, auch wenn ein Geschäftsbetrieb nur in Deutschland unterhalten wird. Und bei uns errichtet man noch mehr Hürden, etwa für die Aktivierung einer GmbH mit stillgelegtem Geschäftsbetrieb … (BGH v. 7.7.2003 und OLG Düsseldorf v. 27.6.2003).