CAT | Europäisches Gesellschaftsrecht
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Arbeitskreis Europäisches Unternehmensrecht präsentiert Thesen zur Sitzverlegungsrichtlinie
von Ulrich Noack (Europäisches Gesellschaftsrecht, Sitzverlegung)
Der Arbeitskreis Europäisches Unternehmensrecht hat Thesen zum Erlass einer europäischen Sichtverlegungsrichtlinie vorgelegt. Diese (in der EU in hinhaltender Vorbereitung befindliche) Richtlinie wird als notwendig angesehen, um einheitliche Wettbewerbsbedingungen im Binnenmarkt zu schaffen. Dazu müsse eine Richtlinie die Schutzinteressen bestimmen und rechtssicher festlegen, unter welchen Voraussetzungen einer Gesellschaft der Formwechsel in eine andere Rechtsordnung zu gestatten ist. Die aktuelle Rechtslage sei für die betroffenen Unternehmen höchst unübersichtlich, da jeder Mitgliedstaat selbst entscheidet, ob und unter welchen Voraussetzungen er den grenzüberschreitenden Formwechsel zulässt. Im Ergebnis habe die Sitzverlegung weder zur Auflösung der Gesellschaft noch zur Gründung einer neuen juristischen Person, sondern lediglich zu einem Wechsel des anwendbaren Gesellschaftsrechts zu führen. Die Richtlinie soll für Kapitalgesellschaften gelten. Das Verfahren sei an der grenzüberschreitenden Verschmelzung zu orientieren.
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Deutsches und europäisches Gesellschaftsrecht – Rückblick 2010 und Ausblick 2011
von Ulrich Noack (Aktiengesellschaft, Allgemeines, Europäisches Gesellschaftsrecht, Rechtspolitik)
Der gesellschaftsrechtliche Rückblick in das vergangene Jahr kann kurz ausfallen: es war fast nichts los. Der europäische und der deutsche Gesetzgeber haben eine Pause eingelegt. Das ist grundsätzlich zu begrüßen, Entzugserscheinungen sind nicht aufgetreten. Die Normenflut zu verarbeiten ist nicht nur für die Wissenschaft ein Problem, sondern für die Unternehmen ist jede Anpassung mit Aufwand verbunden — auch dann, wenn es im Gesetzentwurf regelmäßig zu den Kosten heißt: “keine”. Selbst die Rechtsprechung des BGH hatte auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts nicht mit den ganz großen Entscheidungen aufzuwarten. Die Personalie um den überraschenden Vorruhestand des bisherigen Vorsitzenden des II. Zivilsenats und die Wiederbesetzung haben die interessierten Kreise bewegt. Die Praxis der Aktiengesellschaften bestritt die Hauptversammlungssaison in Umsetzung des ARUG und hat sich vor allem die (elektronische) Briefwahl als Option für dieses Jahr gesichert. Im GmbH-Bereich musste man sich an die Handhabung der neuen Gesellschafterliste gewöhnen, wobei die Aufgabenteilung zwischen Geschäftsführer und Notar unklar erscheint. Das GmbH-Derivat der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) machte kräftige Fortschritte: inzwischen sind über 41 000 UG zu verzeichnen.
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4. Rheinische Gesellschaftsrechtskonferenz
von Ulrich Noack (Aktiengesellschaft, Bilanzrecht, Europäisches Gesellschaftsrecht, Rechtspolitik)
Am 24.November 2010 findet an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf die 4. Rheinische Gesellschaftsrechtskonferenz statt (in Zusammenarbeit mit dem Institut für Gesellschaftsrecht der Universität zu Köln und der Wissenschaftlichen Vereinigung für Gesellschaftsrecht – VGR). Die Themen sind aktuelle rechtspolitische Entwicklungen in Berlin und Brüssel (Seibert: kleine Aktienrechtsnovelle 2010⁄2011; Hommelhoff: Europäische Privatgesellschaft vor dem Durchbruch) und die Frage: wozu und zu welchem Ende betreiben wir Bilanzpublizität (Priester, Schlauß, Kuntze-Kaufhold)? Die Teilnahme ist kostenfrei.
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Verheugen: „Klimasturz“ im europäischen Unternehmensrecht
von Ulrich Noack (Europäisches Gesellschaftsrecht)
Regulierung wird Trumpf! Einen Paradigmenwechsel (“Klimasturz”) zunächst für den Finanzsektor, dann auch für das Recht der übrigen Unternehmensträger, beschrieb der frühere EU-Industriekommissar Günter Verheugen auf der 9. Konferenz Deutscher Corporate Governance Kodex in Berlin (Video der Rede).
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Forum Unternehmensrecht: Satzungsautonomie und Mitbestimmungsvereinbarungen bei der SE
von Ulrich Noack (Europäisches Gesellschaftsrecht, SE)
Über dieses sehr umstrittene Thema (kann die Vereinbarung nach § 21 SEBG von deutschem Aktienrecht abweichen oder ist sie wie die Satzung an dessen Vorgaben, s. § 23 Abs. 5 AktG, gebunden? Wie steht sie in der Normenhierarchie gem. Art. 9 SE-VO?) referieren und diskutieren Professor Dr. Christoph Teichmann (Würzburg) und Rechtsanwalt Dr. Roger Kiem (Frankfurt/M). Die (für alle offene und kostenfreie) Veranstaltung findet statt am 12. November 2009, 18 Uhr an der Juristischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität (Raum 1.65, Geb. 24.91) in der Reihe “Forum Unternehmensrecht”. Eine Anmeldung ist erwünscht.
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Summer School on European Business Law 2009
von Ulrich Noack (Allgemeines, Europäisches Gesellschaftsrecht)
Am kommenden Montag beginnt an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf wieder die zweiwöchige Summer School on European Business Law (PDF). Sie wird von ca. 70 internationalen Teilnehmern besucht, denen die Grundzüge des europäischen Unternehmensrechts vermittelt werden . Hauptveranstalter ist — unter dem Dach der Düsseldorf Law School — das hiesige Institut für Unternehmensrecht gemeinsam mit dem Interdisciplinary Center of Herzliya (Israel) und der Tilburg University (Niederlande). Kooperationspartner sind zahlreiche Anwaltskanzleien, die auch viele Referenten stellen.
Keine Kommentare ·Einen Rückgang der hier tätigen Limited und “derzeit beachtliche Gründungserfolge der UG mit fast 10 000 Gründungen in den letzten 6 Monaten konstatiert Niemeier in der neuen (Online-)Ausgabe von Status:Recht (S. 165). Sehr skeptisch und auch pauschal spricht er von “ökonomisch unfundierten und von Frühsterblichkeit bedrohten Gründungen”.

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Europäisches Parlament für EPG (SPE)
von Ulrich Noack (Europäisches Gesellschaftsrecht)
Heute ging es im Europäischen Parlament um die energische Unterstützung des Vorschlags der EU-Kommission über das Statut der Europäischen Privatgesellschaft (EPG; oder auch: SPE — Societas Privata Europaea ). 578 Abgeordnete stimmten mit Ja, 72 mit Nein, 25 Abgeordnete enthielten sich.
Zur EPG-Statut s. auch die Stellungnahme des Handelsrechtsausschusses DAV. Nebenbei: mit deutlicher Kritik an der sprachlichen Qualität des deutschen Textes (S. 39 ff).
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Künftig keine HGB-Bilanzierung und Offenlegung für die kleine GmbH ?
von Ulrich Noack (Bilanzrecht, Europäisches Gesellschaftsrecht, GmbH)
Heute hat die EU-Kommission den schon länger angekündigten “Vorschlag für eine RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Änderung der Richtlinie 78/660/EWG des Rates über den Jahresabschluss von Gesellschaften bestimmter Rechtsformen im Hinblick auf Kleinstunternehmen” vorgelegt. Nach dem Vorschlag der Kommission sollen die Mitgliedsstaaten die Option erhalten, Kleinstunternehmen aus dem Anwendungsbereich der Vorschriften zur Umsetzung der EU-Bilanzrichtlinien herauszunehmen. Die EU-Bilanzrichtlinien betreffen GmbH, Aktiengesellschaften sowie Kommanditgesellschaften, bei denen (nur) eine juristische Person persönlich haftender Gesellschafter ist (insbesondere GmbHG&Co KG).
2 Kommentare ·Der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments hat sich im Januar 2009 grundsätzlich befürwortend mit dem Thema “Europäische Privatgesellschaft” befasst. Das Parlament wird im März 2009 abstimmen.
Neu bei den Vorstellungen des Rechtsausschusses gegenüber dem Kommissionsvorschlag sind folgende Punkte:
- Kapital: entweder 8000 € oder nur ein Euro, aber mit einer Solvenzbescheinigung für Ausschüttungen.
- Mitbestimmung: wenn 500 Arbeitnehmer in einem anderen Mitgliedstaat arbeiten als im Staat des Satzungssitzes und dort ein höheres Maß an Mitbestimmung herrscht, sollen die SE-Regeln (Verhandlungs– und Auffanglösung) entsprechend gelten.
- Register: es wird die Einrichtung eines bei der Kommission angesiedelten zentralen Registers verlangt.