CAT | Insolvenzrecht
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Kommt ein Konzerninsolvenzrecht?
von Ulrich Noack (Allgemeines, Insolvenzrecht, Konzernrecht)
Die Financial Times Deutschland hat vorige Woche eine Konferenz Restrukturierung 2008 veranstaltet. Dort hat Ministerialrat Dr. Klaus Wimmer (BMJ) eine Änderung des Insolvenzrechts für Konzerne angekündigt, angeregt u.a. durch den PIN-Fall (Holding in Luxemburg, aber Insolvenzeröffnung in Köln, 110 Tochtergesellschaften in Deutschland).
Die FTD (Printausgabe v. 21.4., S. 19) berichtet: “Vereinfacht gesagt haben die Beteiligten dafür gesorgt, dass der Fall von Luxemburg nach Deutschland geholt wird, obwohl nach europäischer Insolvenzordnung Luxemburg der Mittelpunkt der hauptsächlichen Interessen (Center of Main Interest, Comi) des Unternehmens sein müsste. … Normalerweise wären für deren Insolvenzverfahren <Tochtergesellschaften> jeweils die örtlichen Gerichte und Verwalter zuständig. Eine Änderung des Insolvenzrechts solle den einheitlichen Konzerngerichtsstand zumindest als Option vorsehen, sagte Wimmer. Ein einheitlicher Verwalter wäre ebenfalls wünschenswert.”
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Firmenbestatter: Durchsuchungen und Haftbefehl
von Ulrich Noack (GmbH, Insolvenzrecht)
Siehe dazu die gestrige “Gemeinsame Pressemeldung der Staatsanwaltschaft und Polizei Berlin”. Zutreffend wird dort für die “Alt-Geschäftsführer” festgestellt: “Ihre zivilrechtliche und strafrechtliche Verantwortung (ist) nicht aufgehoben, da sie es regelmäßig versäumten, fristgerecht Insolvenzanträge beim zuständigen Amtsgericht nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung zu stellen.”
Ein Forum über Firmenbestatter> hat Rechtsanwalt Hänsch aus Dresden eingerichtet, der sich auch auf seinem Blog verschiedentlich mit der Branche beschäftigt hat. Er berichtet, dass Juricon–Geschäftsführer Lang in Untersuchungshaft genommen sei.
Die Bundesregierung gibt als ein Ziel der GmbHG-Reform (MoMiG) an: >
Keine Kommentare ·Das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2004/109/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Dezember 2004 zur Harmonisierung der Transparenzanforderungen in Bezug auf Informationen über Emittenten, deren Wertpapiere zum Handel auf einem geregelten Markt zugelassen sind, und zur Änderung der Richtlinie 2001/34/EG (Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetz: TUG) ist am 28.6. als Regierungsentwurf im Kabinett beschlossen worden.
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“Schützenswerte Anlegerschaft” bei insolventer Aktiengesellschaft — neue Pflichten für den Insolvenzverwalter durch das TUG
von Ulrich Noack (Aktiengesellschaft, Insolvenzrecht, Kapitalmarktrecht)
Der Entwurf eines TUG sieht folgende Ergänzung des WpÜG um einen § 11 vor (und des Börsengesetzes um einen entsprechenden § 42a):
“Ist die Verwaltungs– und Verfügungsbefugnis eines nach diesem Gesetz zu einer Handlung Verpflichteten auf einen vorläufigen oder endgültig bestellten Insolvenzverwalter übergegangen, so hat dieser, unbeschadet einer eigenen Verpflichtung kraft Amtes, an der Erfüllung dieser Pflichten mitzuwirken, insbesondere durch die Zustimmung zu hierfür notwendigen Rechtsgeschäften und Bereitstellung der erforderlichen Mittel.” — Die Ministerialbegründung des erklärt lapidar: “Damit soll die Informationslage der von der Insolvenz betroffenen und daher besonders schützenswerten Anlegerschaft verbessert werden”.
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Insolvenzverschleppungshaftung des Direktors einer “deutschen” Limited
von Ulrich Noack (GmbH, Insolvenzrecht, Limited)
Heute wird in der FAZ das Urteil des LG Kiel v. 20.4.2006 (Az.: 10 S 44⁄05) vorgestellt (S. 14 — dort irrtümlich dem LG Köln zugeschrieben) und von Joachim Jahn kommentiert (S. 24). “Das Landgericht … hat den Geschäftsführer (Director) einer Schönheitsfarm an der Ostsee persönlich zur Haftung gegenüber einem Geschäftspartner verurteilt. Für eine Ltd., deren einzige Betriebsstätte in Deutschland liege, gälten die Insolvenzregelungen des GmbH-Gesetzes.”
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Boris Becker muss Finanzierungszusage erfüllen (Sportgate AG)
von Ulrich Noack (Aktiengesellschaft, Insolvenzrecht)
„An diejenigen, die es angeht: Ich verpflichte mich hiermit gegenüber der Sportgate AG i.G. sowohl unverzüglich jegliche Verluste, die während des Geschäftsganges eintreten, bis zu einer Summe von 1,5 Millionen Euro mittels geeigneter Maßnahmen auszugleichen, als auch die Versorgung der Gesellschaft in dieser Zeit mit flüssigen Mitteln sicher zu stellen, so dass die Gesellschaft jederzeit ihren finanziellen Verpflichtungen nachkommen kann…“
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Senator AG saniert — Friktionen zwischen Insolvenzrecht und Aktienrecht
von Ulrich Noack (Aktiengesellschaft, Insolvenzrecht)
Die Senator Entertainment AG meldet am 29.3: “Das zuständige Amtsgericht hat nach rechtskräftiger Bestätigung des Insolvenzplanes soeben die Aufhebung des Insolvenzverfahrens bekannt gegeben. Nach Rechtskraft des Insolvenzplanes am 23. November 2005 wurden die im Insolvenzplan geregelten Zahlungen an Gläubiger vorgenommen.”
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