Unternehmensrechtliche Notizen

von Prof. Dr. Ulrich Noack

CAT | Insolvenzrecht

Die Finan­cial Times Deutsch­land hat vorige Woche eine Kon­fe­renz Restruk­tu­rie­rung 2008 ver­an­stal­tet. Dort hat Minis­te­ri­al­rat Dr. Klaus Wim­mer (BMJ) eine Ände­rung des Insol­venz­rechts für Kon­zerne ange­kün­digt, ange­regt u.a. durch den PIN-​Fall (Hol­ding in Luxem­burg, aber Insol­ven­zer­öff­nung in Köln, 110 Toch­ter­ge­sell­schaf­ten in Deutschland).

Die FTD (Prin­t­aus­gabe v. 21.4., S. 19) berich­tet: “Ver­ein­facht gesagt haben die Betei­lig­ten dafür gesorgt, dass der Fall von Luxem­burg nach Deutsch­land geholt wird, obwohl nach euro­päi­scher Insol­venz­ord­nung Luxem­burg der Mit­tel­punkt der haupt­säch­li­chen Inter­es­sen (Cen­ter of Main Inte­rest, Comi) des Unter­neh­mens sein müsste. … Nor­ma­ler­weise wären für deren Insol­venz­ver­fah­ren <Toch­ter­ge­sell­schaf­ten> jeweils die örtli­chen Gerichte und Ver­wal­ter zustän­dig. Eine Ände­rung des Insol­venz­rechts solle den ein­heit­li­chen Kon­zern­ge­richts­stand zumin­dest als Option vor­se­hen, sagte Wim­mer. Ein ein­heit­li­cher Ver­wal­ter wäre eben­falls wünschenswert.”

Keine Kommentare ·

Siehe dazu die gest­rige “Gemein­same Pres­se­mel­dung der Staats­an­walt­schaft und Poli­zei Ber­lin”. Zutref­fend wird dort für die “Alt-​Geschäftsführer” fest­ge­stellt: “Ihre zivil­recht­li­che und straf­recht­li­che Ver­ant­wor­tung (ist) nicht auf­ge­ho­ben, da sie es regel­mä­ßig ver­säum­ten, frist­ge­recht Insol­venz­an­träge beim zustän­di­gen Amts­ge­richt nach Ein­tritt der Zah­lungs­un­fä­hig­keit oder Über­schul­dung zu stel­len.”

Ein Forum über Firmenbestatter> hat Rechts­an­walt Hänsch aus Dres­den ein­ge­rich­tet, der sich auch auf sei­nem Blog ver­schie­dent­lich mit der Bran­che beschäf­tigt hat. Er berich­tet, dass Juri­con–Geschäfts­füh­rer Lang in Unter­su­chungs­haft genom­men sei.

Die Bun­des­re­gie­rung gibt als ein Ziel der GmbHG-​Reform (MoMiG) an: >

Keine Kommentare ·

Das Gesetz zur Umset­zung der Richt­li­nie 2004/​109/​EG des Euro­päi­schen Par­la­ments und des Rates vom 15. Dezem­ber 2004 zur Har­mo­ni­sie­rung der Trans­pa­renz­an­for­de­run­gen in Bezug auf Infor­ma­tio­nen über Emit­ten­ten, deren Wert­pa­piere zum Han­del auf einem gere­gel­ten Markt zuge­las­sen sind, und zur Ände­rung der Richt­li­nie 2001/​34/​EG (Transparenzrichtlinie-​Umsetzungsgesetz: TUG) ist am 28.6. als Regie­rungs­ent­wurf im Kabi­nett beschlos­sen wor­den.

Keine Kommentare ·

Der Ent­wurf eines TUG sieht fol­gende Ergän­zung des WpÜG um einen § 11 vor (und des Bör­sen­ge­set­zes um einen ent­spre­chen­den § 42a):

Ist die Ver­wal­tungs– und Ver­fü­gungs­be­fug­nis eines nach die­sem Gesetz zu einer Hand­lung Ver­pflich­te­ten auf einen vor­läu­fi­gen oder end­gül­tig bestell­ten Insol­venz­ver­wal­ter über­ge­gan­gen, so hat die­ser, unbe­scha­det einer eige­nen Ver­pflich­tung kraft Amtes, an der Erfül­lung die­ser Pflich­ten mit­zu­wir­ken, ins­be­son­dere durch die Zustim­mung zu hier­für not­wen­di­gen Rechts­ge­schäf­ten und Bereit­stel­lung der erfor­der­li­chen Mit­tel.” — Die Minis­te­ri­al­be­grün­dung des erklärt lapi­dar: “Damit soll die Infor­ma­ti­ons­lage der von der Insol­venz betrof­fe­nen und daher beson­ders schüt­zens­wer­ten Anle­ger­schaft ver­bes­sert wer­den”.

Keine Kommentare ·

Heute wird in der FAZ das Urteil des LG Kiel v. 20.4.2006 (Az.: 10 S 4405) vor­ge­stellt (S. 14 — dort irr­tüm­lich dem LG Köln zuge­schrie­ben) und von Joa­chim Jahn kom­men­tiert (S. 24). “Das Land­ge­richt … hat den Geschäfts­füh­rer (Direc­tor) einer Schön­heits­farm an der Ost­see per­sön­lich zur Haf­tung gegen­über einem Geschäfts­part­ner ver­ur­teilt. Für eine Ltd., deren ein­zige Betriebs­stätte in Deutsch­land liege, gäl­ten die Insol­venz­re­ge­lun­gen des GmbH-​Gesetzes.”

Keine Kommentare ·

An die­je­ni­gen, die es angeht: Ich ver­pflichte mich hier­mit gegen­über der Sport­gate AG i.G. sowohl unver­züg­lich jeg­li­che Ver­luste, die wäh­rend des Geschäfts­gan­ges ein­tre­ten, bis zu einer Summe von 1,5 Mil­lio­nen Euro mit­tels geeig­ne­ter Maß­nah­men aus­zu­glei­chen, als auch die Ver­sor­gung der Gesell­schaft in die­ser Zeit mit flüs­si­gen Mit­teln sicher zu stel­len, so dass die Gesell­schaft jeder­zeit ihren finan­zi­el­len Ver­pflich­tun­gen nach­kom­men kann…“

Keine Kommentare ·

Die Sena­tor Enter­tain­ment AG mel­det am 29.3: “Das zustän­dige Amts­ge­richt hat nach rechts­kräf­ti­ger Bestä­ti­gung des Insol­venz­pla­nes soeben die Auf­he­bung des Insol­venz­ver­fah­rens bekannt gege­ben. Nach Rechts­kraft des Insol­venz­pla­nes am 23. Novem­ber 2005 wur­den die im Insol­venz­plan gere­gel­ten Zah­lun­gen an Gläu­bi­ger vor­ge­nom­men.” 

Keine Kommentare ·

<< Neuere Beiträge

Theme Design by devolux.nh2.me