Unternehmensrechtliche Notizen

von Prof. Dr. Ulrich Noack

CAT | Handelsregister

Nimmt man online in das Han­dels­re­gis­ter Ein­sicht, wird eine Such­maske auf dem Bild­schirm prä­sen­tiert, die im rech­ten Vier­tel von schlich­ter maus­grauer Farbe ist. Wer hier an eine Designschwä­che denkt, liegt falsch. Die­ses Grau gibt es nur für die nach § 9 HGB Ein­sicht­neh­men­den. Intern ist das Feld mit einer Personen-​Suchfunktion belegt. So lässt sich schnell fest­stel­len, wer an wel­cher Gesell­schaft in wel­cher Funk­tion betei­ligt ist. Ins­be­son­dere die Wirt­schafts­staats­an­walt­schaft nutzt diese Aus­kunft, um Kri­mi­nel­len auf die Spur zu kom­men, die mit GmbH-​Stafetten und ähnli­chem agie­ren. Und das Finanz­amt nicht zu ver­ges­sen … 

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Nov/06

15

EHUG im BGBl

Das Gesetz über elek­tro­ni­sche Han­dels­re­gis­ter und Genos­sen­schafts­re­gis­ter sowie das Unter­neh­mens­re­gis­ter (EHUG) v. 10.11.2006 ist heute im Bun­des­ge­setz­blatt ver­kün­det wor­den. Es tritt zum Teil mor­gen, zum Teil am 1.1.2007 in Kraft.

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Der Deut­sche Bun­des­tag hat heute in 2./3.Lesung das Gesetz über elek­tro­ni­sche Han­dels­re­gis­ter und Genos­sen­schafts­re­gis­ter sowie das Unter­neh­mens­re­gis­ter (EHUG) beschlos­sen (Pres­se­mit­tei­lung). Die Han­dels­re­gis­ter wer­den danach ab 2007 elek­tro­nisch geführt, und zwar von der Anmel­dung bis zur Ein­sicht via Inter­net. Es wird ein Metare­gis­ter auf­ge­baut (“Unter­neh­mens­re­gis­ter”), das neben den Han­dels­re­gis­ter­da­ten wei­tere Infor­ma­tio­nen, etwa kapi­tal­markt­recht­li­che Ver­öf­fent­li­chun­gen oder die Jah­res­ab­schlüsse enthält.

Neu gegen­über dem Regie­rungs­ent­wurf sind im Wesent­li­chen zwei Punkte:

  • Für eine Überg­angs­zeit bis Ende 2008 wird zusätz­lich zu der Internet-​Bekanntmachung der Han­dels­re­gis­ter­ein­tra­gun­gen auch in Tages­zei­tung (auf Kos­ten der Unter­neh­men) ver­öf­fent­licht. Die­ser Kom­pro­miss in der umstrit­te­nen Frage wurde im Rechts­aus­schuss des Deut­schen Bun­des­ta­ges erzielt.
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Der Ent­wurf eines Geset­zes über elek­tro­ni­sche Han­dels­re­gis­ter und Genos­sen­schafts­re­gis­ter sowie das Unter­neh­mens­re­gis­ter wurde Mitte März in den Bun­des­tag ein­ge­bracht. Die BT-​Drucksache 16/​960  (pdf, 2 MB) ent­hält als Anla­gen die Stel­lung­nahme des Bun­des­rats v. 10.2.2006 und die Auf­fas­sung der Bun­des­re­gie­rung dazu.

Inter­es­sant zB die Aus­ein­an­der­set­zung um die Bekannt­ma­chung der Regis­ter­ein­tra­gun­gen: BR: S. 76; BReg S. 91, s. auch Inter­net oder Blatt . Des Wei­te­ren lehnt die BReg den Vor­stoß des BR (S. 81) ab, die Län­der zu ermäch­ti­gen, die Indus­trie– und Han­dels­kam­mern zu Vor­prü­fungs­stel­len für Anmel­dun­gen zum Han­dels­re­gis­ter zu machen. Das führe zu einer unüber­schau­ba­ren Rechts­zer­split­te­rung in Deutsch­land und einer zusätz­li­chen büro­kra­ti­schen Belas­tung (S. 94).

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Der Rechts­aus­schuss BR schlägt für die BR-​Sitzung am 10.2. 2006 vor als Fazit zum EHUG zu beschlie­ßen: “Der Bun­des­rat bit­tet, den Gesetz­ent­wurf im wei­te­ren Ver­lauf des Gesetz­ge­bungs­ver­fah­rens so aus­zu­ge­stal­ten, dass die Unter­neh­men nur mit euro­pa­recht­lich zwin­gend gebo­te­nen Auf­wen­dun­gen und Ver­pflich­tun­gen belas­tet wer­den.” — Soweit völ­lig in Ordnung.

Rät­sel­haft finde ich die dafür gege­bene Begrün­dung, die auf Art. 3 Abs. 4 der Publi­zi­täts­richt­li­nie hin­weist: “Die Mit­glied­staa­ten (kön­nen) zwi­schen den unter­schied­li­chen Arten der Bekannt­ma­chung (Voll­be­kannt­ma­chung, Hin­weis­be­kannt­ma­chung, Ein­stel­lung in ein elek­tro­ni­sches Sys­tem) frei wäh­len. Bei der Aus­übung die­ses Wahl­rechts haben die Ent­wurfs­ver­fas­ser nicht grund­sätz­lich dar­auf geach­tet, die deut­schen Unter­neh­men so wenig wie mög­lich zu belas­ten.”

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Jan/06

30

Inter­net statt “Blatt”

Der Geschäfts­füh­rer des Zei­tungs­ver­le­ger­ver­ban­des Diet­mar Wolff kri­ti­siert in der FAZ v. 27.1.2006 eine geplante Geset­zes­än­de­rung, wonach es keine Han­dels­re­gis­ter­be­kannt­ma­chun­gen in Tages­zei­tun­gen mehr geben soll („Regie­rung zwingt Zei­tungs­le­ser ins Inter­net“). Das ist schon im Ansatz nicht zutref­fend. Die Neu­re­ge­lung durch das EHUG< ?xml:namespace pre­fix = o ns = “urn:schemas-microsoft-com:office:office” /​> bestimmt aus­drück­lich, auf Ver­lan­gen und auf Kos­ten des Ein­ge­tra­ge­nen könne die Bekannt­ma­chung auch in einer Tages­zei­tung erfol­gen (§ 10 HGB-​E). Künf­tig wer­den die Unter­neh­men aber selbst dar­über ent­schei­den, ob das Regis­ter­ge­richt zusätz­lich eine Zei­tungs­an­zeige für sie auf­gibt.

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Etwa die Hälfte der Haus­halte hat eige­nen Inter­net­zu­gang, sagt die Sta­tis­tik. Ist dann die andere Hälfte von Pflicht­mit­tei­lun­gen der Unter­neh­men aus­ge­schlos­sen, wenn mit dem EHUG eine zen­trale Inter­net­ver­öf­fent­li­chung ein­ge­führt wird (und die bis­he­rige Publi­ka­tion im Print-​Bundesanzeiger und in eini­gen Tages­zei­tun­gen nicht mehr obli­ga­to­risch ist)? Das sieht auf den ers­ten Blick erschre­ckend aus, und mit die­sem Schre­cken spielt ein Arti­kel im aktu­el­len “Wert­pa­pier” (Mit­glie­der­zeit­schrift der DSW). Doch wie immer wenn Sta­tis­tik im Spiel ist lohnt ein zwei­ter Blick auf die Angelegenheit.

Der Adres­sa­ten­kreis für Unter­neh­mens­nach­rich­ten darf nicht ein­fach mit “der Bevöl­ke­rung” gleich­ge­setzt wer­den. An zeit­na­hen Ori­gi­nal­mit­tei­lun­gen ist rea­lis­ti­scher­weise inter­es­siert, wer am Wert­pa­pier­han­del teil­nimmt oder Geschäfts­part­ner ist. Und bei die­sem Teil darf man ver­mu­ten, dass er eine weit über­durch­schnitt­li­che Inter­net­pe­ne­tra­tion auf­weist.

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Natür­lich kön­nen sich nicht alle mit dem Vor­schlag einer “Vir­tua­li­sie­rung” des Bekannt­ma­chungs­we­sens durch das EHUG anfreun­den. Heise Online weiß (aus einer DPA-​Meldung) zu berichten:

Der Bun­des­ver­band Deut­scher Zei­tungs­ver­le­ger (BDZV) nannte den Ent­wurf einen Schlag gegen die Inter­es­sen von Bür­gern und Mit­tel­stand. Der Gesetz­ge­ber wolle das breit genutzte, pri­vat­wirt­schaft­li­che Sys­tem zu Guns­ten eines staat­li­chen Mono­pols auf­ge­ben, erklärte der BDZV. Denn spä­tes­tens Ende 2009 sol­len die Handelsregister-​Informationen nach den Plä­nen nur noch über die staat­li­che Internet-​Plattform erreich­bar sein. Not­wen­dig sei viel­mehr eine Ver­knüp­fung von gedruck­ter Infor­ma­tion und Online-​Inhalten, wie sie bereits von vie­len Zei­tun­gen ange­bo­ten werde, for­dert der BDZV.

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Die Bun­des­re­gie­rung hat heute den Ent­wurf eines Geset­zes über elek­tro­ni­sche Han­dels– und Unter­neh­mens­re­gis­ter (EHUG) beschlos­sen. Die Jus­tiz­mi­nis­te­rin erläu­tert: “Alle wesent­li­chen offen­le­gungs­pflich­ti­gen Unter­neh­mens­da­ten, wie Regis­ter­ein­tra­gun­gen oder Jah­res­ab­schlüsse wer­den künf­tig online abruf­bar sein. Anle­ger, Geschäfts­part­ner und Ver­brau­cher müs­sen sich die wesent­li­chen Unter­neh­mens­in­for­ma­tio­nen künf­tig nicht mehr aus ver­schie­de­nen Daten­ban­ken zusam­men­su­chen, son­dern kön­nen sie ohne nen­nens­wer­ten Auf­wand gebün­delt über das Unter­neh­mens­re­gis­ter im Inter­net abru­fen. Für die Unter­neh­men ist auch die im Ent­wurf vor­ge­se­hene elek­tro­ni­sche Füh­rung der Han­dels­re­gis­ter von gro­ßer Bedeu­tung. Da die Unter­la­gen künf­tig elek­tro­nisch ein­ge­reicht wer­den, kön­nen Vor­gänge elek­tro­nisch bear­bei­tet wer­den und damit Ein­tra­gun­gen schnel­ler erfol­gen.”

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Fik­ti­ver Fall: Bei unse­rem Unter­neh­men ruft an ein Herr Müller-​Lüdenscheid, der sich als neuer Geschäfts­füh­rer unse­res gele­gent­li­chen Han­dels­part­ners, der XY-​GmbH aus Dort­mund, vor­stellt. Er offe­riert ein durch­aus inter­es­san­tes, zeit­nah zu ent­schei­den­des Geschäft. Wir wol­len eine kurze Abfrage machen, ob Müller-​Lüdenscheid tat­säch­lich für die XY-​GmbH spricht. — Ände­run­gen in den Per­so­nen der Geschäfts­füh­rer sind zur Ein­tra­gung in das Han­dels­re­gis­ter anzu­mel­den (§ 39 GmbHG). - Sehr gut. Sehen wir also schnell mal nach, denn wir haben gehört, dass es elek­tro­nisch zugäng­li­che Han­dels­re­gis­ter (§ 9a HGB) mitt­ler­weile gibt:

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