CAT | Rechtspolitik
“Das geltende Aktienrecht bedarf der punktuellen Weiterentwicklung”. So prosaisch beginnt der Referentenentwurf für eine kleine Aktienrechtsnovelle, die soeben den “interessierten Kreisen” vorgestellt wird (und dazu zählen gewiss die Leser der unternehmensrechtlichen Notizen).
Der Gesetzentwurf sieht (neben der Behebung einiger Redaktionsversehen) folgende Regelungen vor:
- Die Namensaktie soll für börsenferne Aktiengesellschaften als die alleinige Aktienart vorgeschrieben werden.
- Die Nichtigkeitsklage wird relativ befristet, sie kann nur noch einen Monat nach der Bekanntmachung einer Beschlussmängelklage erhoben werden.
- Vorzugsaktien sollen auch ohne Nachzahlungsanspruch ausgegeben werden können.
- Die umgekehrte Wandelschuldverschreibung wird eingeführt (Wandlungsrecht des Emittenten: Schulden aus der Anleihe in Eigenkapital)
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Deutschland im Herbst – Erinnerungen an die Entstehung des Finanzmarktstabilisierungsgesetzes im Oktober 2008
von Ulrich Noack (Allgemeines, Rechtspolitik)
“Es geht mir um einen rechtsgeschichtlichen Rückblick auf eine Zeit, die ereignisreicher war, als manches ganze Beamtenleben. Ich stelle die Chronik der dramatischen Ereignisse gerafft dar aus meinem ganz persönlichen Blickwinkel als Gesellschaftsrechtler im Bundesministerium Justiz und in die Gesetzgebung involvierter Fachbeamter.“
Ein Beitrag von Prof. Dr. Ulrich Seibert in der Festschrift für Klaus J. Hopt.
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4. Rheinische Gesellschaftsrechtskonferenz
von Ulrich Noack (Aktiengesellschaft, Bilanzrecht, Europäisches Gesellschaftsrecht, Rechtspolitik)
Am 24.November 2010 findet an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf die 4. Rheinische Gesellschaftsrechtskonferenz statt (in Zusammenarbeit mit dem Institut für Gesellschaftsrecht der Universität zu Köln und der Wissenschaftlichen Vereinigung für Gesellschaftsrecht – VGR). Die Themen sind aktuelle rechtspolitische Entwicklungen in Berlin und Brüssel (Seibert: kleine Aktienrechtsnovelle 2010⁄2011; Hommelhoff: Europäische Privatgesellschaft vor dem Durchbruch) und die Frage: wozu und zu welchem Ende betreiben wir Bilanzpublizität (Priester, Schlauß, Kuntze-Kaufhold)? Die Teilnahme ist kostenfrei.
Keine Kommentare ·Dazu hat die wirtschaftsrechtliche Fachabteilung des 68. Deutschen Juristentages in Berlin heute diese Beschlüsse gefasst.
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Zur Diskussion „Mehr Frauen in den Aufsichtsrat“
von Ulrich Noack (Aktiengesellschaft, Rechtspolitik)
Die Debatte über das Thema “Mehr Frauen in den Aufsichtsrat” kommt in Fahrt (s. Bericht über die Veranstaltung an der Universität Düsseldorf ), auch befeuert durch die jüngsten Kodex-Änderungen. Im heute erschienenen Heft von “Der Betrieb” finden sich (leider nicht frei online zugänglich) sehr lesenswerte Beiträge von RA Daniela Weber-Rey LL.M., Prof. Dr. Katja Langenbucher, Prof. Dr. Barbara Dauner-Lieb und RA Jella Benner-Heinacher M.C.L. Den Gastkommentar steuert Prof. Dr. Dr. Manuel R. Theisen bei: “Schlägt die Quote den Markt?” mit dem bemerkenswerten Schlussabsatz:
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Bundesjustizministerin zu unternehmensrechtlichen Vorhaben
von Ulrich Noack (Allgemeines, Rechtspolitik)
Die Justizministerin wird in der heutigen FAZ von J. Jahn wie folgt zitiert: Die bisher kaum genutzte Möglichkeit zur Eigenverwaltung solle erleichtert werden. Auch eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern soll gefördert werden, etwa durch einen Vollstreckungsschutz. Mehr Einfluss dürften die Gläubiger auf die Auswahl des Insolvenzverwalters bekommen, damit sie wissen, “mit wem sie sich auf die Reise begeben”. Verhindert werden soll, dass mehrere Insolvenzverwalter im selben Konzern unkoordiniert ans Werk gehen. Das “Blockadepotential” einzelner Forderungsinhaber, etwa bei der Umwandlung von Fremd– in Eigenkapital soll beseitigt werden.
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Entflechtung von Großkonzernen: Vortragsveranstaltung in Düsseldorf
von Ulrich Noack (Kartellrecht, Rechtspolitik)
§ 41a GWB idF RefE v. Januar 2010: “Sind auf einem Markt mit gesamtwirtschaftlicher Bedeutung Unternehmen marktbeherrschend und ist auf absehbare Zeit das Fortbestehen dieser Marktbeherrschung zu erwarten, obwohl Wettbewerb technisch und wirtschaftlich möglich ist, kann das Bundeskartellamt auf der Grundlage einer aktuellen Untersuchung des betroffenen Wirtschaftszweigs anordnen, dass ein marktbeherrschendes Unternehmen Teile seines Vermögens veräußern … muss, wenn dies eine wesentliche Verbesserung der Wettbewerbsbedingungen erwarten lässt und verhältnismäßig ist.” — Über dieses Vorhaben einer “Entflechtung von Großkonzernen” findet am 8.2.2010 in Düsseldorf das nächste Forum Unternehmensrecht statt. Es referieren Dr. Armin Jungbluth, Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, Leiter des Referats Wettbewerbs-, Regulierungs– und Privatisierungspolitik und Christian Ewald, Bundeskartellamt, Leiter des Referats für Ökonomische Grundsatzfragen. Moderiert wird die Veranstaltung von Prof. Dr. Justus Haucap (DICE) sowie Prof. Dr. Christian Kersting (IUR).
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Regelungsvorschläge der Länderarbeitsgruppe „Managerverantwortlichkeit“
von Ulrich Noack (Haftung, Rechtspolitik)
Eine von der Justizministerkonferenz der Länder eingesetzte Arbeitsgruppe “Managerverantwortlichkeit” (Berichterstatter: Bayern) hat einen bunten Strauß von Vorschlägen entwickelt. Ob diese teilweise unausgegorenen Vorstellungen zu einer Gesetzesinitiative des Bundesrats (Art. 76 Abs. 1 und 3 GG) führen ist ungewiss. Die Länderarbeitsgruppe will:
- Bonuszahlungen an Aufsichtsratsmitglieder verbieten
- Rückforderung überhöhter Vorstandsbezüge einführen
- Offenlegung von Vorstandgehältern bei Sparkassen (bundesrechtliche Regelung)
– Karenzzeit von zwei Jahren für den Wechsel vom Vorstand in den Aufsichtsrat bei börsennotierten Unternehmen — Streichung der im VorstAG vorgesehenen 25% Klausel.
- Verringerung der Zahl Aufsichtsratsmandate auf drei oder 5
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Koalitionsvereinbarung 2009–2013: die unternehmensrechtlichen Vorhaben
von Ulrich Noack (Allgemeines, Rechtspolitik)
Die unternehmensrechtlichen Vorhaben der neuen Koalition nach dem Entwurf eines Koalitionsvertrags (im Folgenden nicht berücksichtigt: steuerrechtliche, arbeits– und aufsichtsrechtliche Pläne):
1. Gesellschaftsrecht
- “(Es) sind die jüngsten Gesetzesanpassungen zur Haftung und Vergütung weiter zu entwickeln. (728, 729)
- Wir unterstützen die Professionalisierung der Aufsichtsratsarbeit. Wir werden das Mitspracherecht der Hauptversammlung bei der Festlegung der Eckpunkte von Vorstandsvergütungen stärken. Wir wollen eine Mindestwartefrist von zwei Jahren für ehemalige Vorstandsvorsitzende beim Wechsel zum Aufsichtsratsvorsitzenden desselben börsennotierten Unternehmens – dabei sind allerdings die Besonderheiten von Familienunternehmen zu berücksichtigen. (744−749)
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BDI: 10 rechtspolitische Forderungen zur neuen Legislaturperiode
von Ulrich Noack (Rechtspolitik)
Der BDI hat Wünsche (“Forderungen”) an die neue Regierung artikuliert. Die “Handlungsfelder” im Unternehmensrecht sollen sein: Verzicht auf die notarielle Beurkundung bei der Übertragung von GmbH-Anteilen; weitere Maßnahmen gegen Berufskläger im Aktienrecht; Unterstützung der EU-Vorhaben für eine Sitzverlegungsrichtlinie und eine Europäische Privatgesellschaft; Beschränkung des Aktiengesetzes auf grundsätzliche Regelungen und Aufwertung des Corporate Governance Kodex; kleine Unternehmen seien von der Bilanz-Veröffentlichung zu befreien. – Alles gut und schön, aber da fehlt doch ein Klassiker (beginnt mit “M”)?
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