Corporate Governance 2.0.

Eine bedeut­same Ver­än­de­rung spricht der BMJV-Staats­se­kre­tär bei sei­ner Rede auf der Cor­po­rate-Gover­nance-Kon­fe­renz in Ber­lin an: 

Was wird nun in den nächs­ten 25 Jah­ren kom­men? … Inter­es­sant sind die Über­le­gun­gen der EU-Kom­mis­sion zur Aus­wei­tung des Cor­po­rate Gover­nance Gedan­kens von den klas­si­schen Gesell­schafts­or­ga­nen also Board und Haupt­ver­samm­lung auf die Finanz­in­ter­me­diäre, Finanz­dienst­leis­ter und sons­ti­gen Hilfs­or­gane des Kapi­tal­markts, wie z. B. Asset­ma­na­ger, Proxy-Advi­sors usw. 

Das trifft einen sehr wich­ti­gen Punkt, denn wir sehen doch heute, dass die Haupt­ver­samm­lung, so wie der Gesetz­ge­ber des Akti­en­ge­set­zes 37 und 65 sie sich noch vor­ge­stellt hatte, nicht mehr exis­tiert. In der Haupt­ver­samm­lung sit­zen kaum noch Pri­vat­ak­tio­näre, die sich auf­recht und wacker zum Poli­zis­ten im Inter­esse ihrer Mit­ak­tio­näre machen und in der Ver­samm­lung oder am Buf­fet über die Stra­te­gie des Unter­neh­mens strei­ten. Sofern Klein­ak­tio­näre anwe­send sind, haben sie meist nur ein ato­mis­ti­sches Stimmrecht. 

Tat­säch­lich sehen wir in den Haupt­ver­samm­lun­gen heute Ban­ken­ver­tre­ter, Agen­ten, Fonds­ma­na­ger, die alle im Inter­esse dahin­ter­ste­hen­der Anle­ger han­deln. Dies könnte Anlass sein, in den nächs­ten Jah­ren eine deut­li­che Ver­än­de­rung der Cor­po­rate Gover­nance, ins­be­son­dere eine Aus­wei­tung der Cor­po­rate Gover­nance poli­tisch zu begleiten.”

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