Corporate Governance Kodex: Änderungsvorschläge der Kommission

Die Regie­rungs­kom­mis­sion Cor­po­rate Gover­nance stellt ihre Ände­rungs­vor­schläge zur Kon­sul­ta­tion (bis 1. April 2015). Bei der regel­mä­ßi­gen Über­prü­fung des Kodex folgt die Regie­rungs­kom­mis­sion dem Grund­satz, nicht mehr Not­wen­di­ges zu strei­chen, Prä­zi­sie­run­gen vor­zu­neh­men, wo es sinn­voll ist, zwi­schen­zeit­li­che Geset­zes­än­de­run­gen nach­zu­voll­zie­hen und mate­ri­elle Ver­än­de­run­gen mit gro­ßer Zurück­hal­tung vor­zu­se­hen. Im Vor­der­grund <Schreib­weise berich­tigt> ste­hen die­ses Jahr einige wenige mate­ri­elle Anpas­sungs­vor­schläge für die wei­tere Pro­fes­sio­na­li­sie­rung der Aufsichtsarbeit.” 

Auch der Han­dels­rechts­aus­schuss des Deut­schen Anwalts­ver­eins hat dazu Vor­schläge unter­brei­tet.

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