DAV-Handelsrechtsausschuss zum MoMiG

Der (wegen der Qua­li­tät sei­ner Stel­lung­nah­men) ein­fluss­rei­che Han­dels­rechts­aus­schuss des Deut­schen Anwalt­ver­eins hat sich zum RefE des ?xml:namespace pre­fix = o ns = urn:schemas-microsoft-com:office:office” />Gesetzes zur Moder­ni­sie­rung des GmbH-Rechts und zur Bekämp­fung von Miss­bräu­chen (MoMiG) geäu­ßert.

Der Aus­schuss begrüßt den Ent­wurf grund­sätz­lich und regt an, wei­tere The­men auf­zu­grei­fen: die Rechts­fol­gen einer ver­deck­ten Sach­ein­lage bei GmbH und AG und das Form­erfor­der­nis der Beur­kun­dung von Ver­ein­ba­run­gen zur Abtre­tung von Geschäfts­an­tei­len. Zu ers­te­rem plä­diert er i.E. für eine Dif­fe­renz­haf­tung, zu letz­te­rem regt er an, § 15 Abs. 4 GmbHG zu strei­chen. Sehr aus­führ­lich setzt sich die Stel­lung­nahme mit dem geplan­ten Gut­glau­bens­er­werb von GmbH-Geschäfts­an­tei­len auseinander. 

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