Der Genosse wird zum Mitglied: Gesetz zur Europäischen Genossenschaft und zur Änderung des Genossenschaftsrecht

Ges­tern hat die Bun­des­re­gie­rung einen Ent­wurf eines Geset­zes zur Ein­füh­rung der Euro­päi­schen Genos­sen­schaft und zur Ände­rung des Genos­sen­schafts­recht beschlos­sen. Wir erhal­ten eine neue supra­na­tio­nale Rechts­form: Die Euro­päi­sche Genos­sen­schaft. Und das alt­ehr­wür­dige Genos­sen­schafts­recht wird moder­ni­siert, was heut­zu­tage auch heißt, die Bezeich­nung der Genosse“ durch die geschlechts­neu­trale” (Pres­se­mit­tei­lung des BMJ) und schon jetzt in der Pra­xis gebräuch­li­che Bezeich­nung Mit­glied der Genos­sen­schaft“ zu erset­zen. Die andere, sach­li­chen Ände­run­gen muss ich mir in Ruhe anschauen: viel­leicht ist die Genos­sen­schaft neuen Typs eine geeig­nete Rechts­form für die Wei­ter­bil­dungs­ak­ti­vi­tä­ten, die an mei­ner Fakul­tät statt­fin­den und für die ein Rechts­trä­ger gesucht wird? 

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