Diskussion um das Depotstimmrecht

Der Deut­sche Spar­kas­sen– und Giro­ver­band hat einen Vor­stoß zur Dere­gu­lie­rung“ des Voll­macht­stimm­rechts der Kre­dit­in­sti­tute unter­nom­men. Die Ban­ken sol­len keine eige­nen Vor­schläge zur Stimm­rechts­aus­übung mehr machen müs­sen. Wenn der Depot­kunde eine ent­spre­chende Dau­er­voll­macht erteilt hat, sol­len die Stimm­rechte gemäß den Ver­wal­tungs­vor­schlä­gen aus­ge­übt werden. 

Baums lehnt die­sen Vor­schlag in einem jüngst ver­öf­fent­lich­ten Arbeits­pa­pier im Kern ab und plä­diert für eine För­de­rung von aner­kann­ten Aktionärsvereinigungen”: 

Dem Vor­schlag der Ver­bände sollte in sei­ner gegen­wär­ti­gen Form nicht gefolgt wer­den. Er würde vor­aus­sicht­lich nicht zu einer maß­geb­li­chen Erhö­hung der Prä­sen­zen füh­ren. Rechts­po­li­tisch bedenk­lich erscheint, daß die Depot­in­sti­tute sich ver­pflich­ten, auf der Basis einer Dau­er­voll­macht mit einer u.U. in den Geschäfts­be­din­gun­gen ver­steck­ten gene­rel­len Wei­sung unbe­se­hen den Ver­wal­tungs­vor­schlä­gen zu fol­gen.
Über­zeu­gend am Vor­stoß der Ver­bände erscheint aber, daß künf­tig dar­auf ver­zich­tet wer­den sollte, daß jedes Depot­in­sti­tut, das Stimm­rechte von Aktio­nä­ren ver­tre­ten will, ent­we­der selbst Abstim­mungs­vor­schläge erar­bei­ten oder die Vor­schläge eines Zen­tral­in­sti­tuts oder Stimm­rechts­be­ra­ters kos­ten­in­ten­siv prü­fen muß. Viel­mehr sollte der Gesetz­ge­ber den Depot­in­sti­tu­ten ermög­li­chen, ohne eigene Prü­fungs­pflicht im Voll­machts­for­mu­lar neben den Vor­schlä­gen der Ver­wal­tung auf die Abstim­mungs­vor­schläge einer aner­kann­ten Aktio­närs­ver­ei­ni­gung oder eines unab­hän­gi­gen Stimm­rechts­be­ra­ters zu ver­wei­sen. (…)
Eine ent­spre­chende Emp­feh­lung, auf die Abstim­mungs­vor­schläge einer aner­kann­ten Aktio­närs­ver­ei­ni­gung oder eines unab­hän­gi­gen Stimm­rechts­be­ra­ters zu ver­wei­sen, sollte im Cor­po­rate Gover­nance Kodex für Gesell­schaf­ten fest­ge­legt wer­den, die den Aktio­nä­ren einen Stimm­rechts­ver­tre­ter benennen.” 

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