Düsseldorfer Honorarprofessur für RiBGH Dr. Strohn

Der stell­ver­tre­tende Vor­sit­zende des II. Zivil­se­nats des BGH, Dr. Lutz Strohn, wurde zum Hono­rar­pro­fes­sor an der Juris­ti­schen Fakul­tät der Hein­rich-Heine-Uni­ver­si­tät Düs­sel­dorf ernannt. Pro­fes­sor Dr. Strohn war schon bei Errich­tung einer Juris­ti­schen Fakul­tät (1992) an der Uni­ver­si­tät als Lehr­be­auf­trag­ter enga­giert; seit 2007 hält er Kol­lo­quien über die Recht­spre­chung im Gesell­schafts­recht und wirkt an Semi­na­ren bzw. Vor­trä­gen mit. Er wurde 1951 gebo­ren. Nach Stu­dium und Pro­mo­tion im Kon­zern­recht (bei Prof. Dr. Wie­de­mann in Köln) wurde er 1979 Rich­ter in Wup­per­tal und Düs­sel­dorf (zuletzt Vor­sit­zen­der Rich­ter am OLG), seit 2003 beim BGH. Er ist Mit­her­aus­ge­ber eines HGB-Kom­men­tars und eines Gesamt­kom­men­tars zum Gesell­schafts­recht sowie Autor zahl­rei­cher Bei­träge in Fach­zeit­schrif­ten und Festschriften. 

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