EHUG im Bundestag eingebracht

Der Ent­wurf eines Geset­zes über elek­tro­ni­sche Han­dels­re­gis­ter und Genos­sen­schafts­re­gis­ter sowie das Unter­neh­mens­re­gis­ter wurde Mitte März in den Bun­des­tag ein­ge­bracht. Die BT-Druck­sa­che 16/960  (pdf, 2 MB) ent­hält als Anla­gen die Stel­lung­nahme des Bun­des­rats v. 10.2.2006 und die Auf­fas­sung der Bun­des­re­gie­rung dazu. 

Inter­es­sant zB die Aus­ein­an­der­set­zung um die Bekannt­ma­chung der Regis­ter­ein­tra­gun­gen: BR: S. 76; BReg S. 91, s. auch Inter­net oder Blatt . Des Wei­te­ren lehnt die BReg den Vor­stoß des BR (S. 81) ab, die Län­der zu ermäch­ti­gen, die Indus­trie- und Han­dels­kam­mern zu Vor­prü­fungs­stel­len für Anmel­dun­gen zum Han­dels­re­gis­ter zu machen. Das führe zu einer unüber­schau­ba­ren Rechts­zer­split­te­rung in Deutsch­land und einer zusätz­li­chen büro­kra­ti­schen Belas­tung (S. 94). 

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahren Sie mehr darüber, wie Ihre Kommentardaten verarbeitet werden .