EHUG — Schlag gegen Interessen von Bürgern und Mittelstand?

Natür­lich kön­nen sich nicht alle mit dem Vor­schlag einer Vir­tua­li­sie­rung” des Bekannt­ma­chungs­we­sens durch das EHUG anfreun­den. Heise Online weiß (aus einer DPA-Mel­dung) zu berichten:

Der Bun­des­ver­band Deut­scher Zei­tungs­ver­le­ger (BDZV) nannte den Ent­wurf einen Schlag gegen die Inter­es­sen von Bür­gern und Mit­tel­stand. Der Gesetz­ge­ber wolle das breit genutzte, pri­vat­wirt­schaft­li­che Sys­tem zu Guns­ten eines staat­li­chen Mono­pols auf­ge­ben, erklärte der BDZV. Denn spä­tes­tens Ende 2009 sol­len die Han­dels­re­gis­ter-Infor­ma­tio­nen nach den Plä­nen nur noch über die staat­li­che Inter­net-Platt­form erreich­bar sein. Not­wen­dig sei viel­mehr eine Ver­knüp­fung von gedruck­ter Infor­ma­tion und Online-Inhal­ten, wie sie bereits von vie­len Zei­tun­gen ange­bo­ten werde, for­dert der BDZV.

Die Argu­men­ta­tion mutet ein wenig hilf­los an. Denn schon bis­lang war der Bun­des­an­zei­ger (her­aus­ge­ge­ben vom BMJ) das pri­märe Pflicht­pu­bli­ka­ti­ons­or­gan (§ 10 HGB, § 25 AktG) — es war abseh­bar, dass die Dop­pel­pu­bli­ka­tion lang­fris­tig durch die viel brei­tere Zugäng­lich­keit des Inter­net ent­fal­len würde… Selbst die Zei­tungs­ver­le­ger kön­nen kaum behaup­ten, dass die Bekannt­ma­chung in der (loka­len oder über­re­gio­na­len) Tages­presse leich­ter zugäng­lich und trans­pa­ren­ter ist als ein Inter­net­an­ge­bot. Und freier Wett­be­werb scheint für Pflicht­ver­öf­fent­li­chun­gen eben­falls kaum zweck­mä­ßig, da gerade die zen­trale Abruf­bar­keit den Charme eines Online-Zugangs aus­macht. Aller­dings muss ein der­ar­ti­ger Zugang für die (lesen­den) Nut­zer unent­gelt­lich sein, da nur so das Ziel höhe­rer Trans­pa­renz gegen­über der Print­pu­bli­ka­tion erreicht wer­den kann…

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