Eine hoch dotierte Zweckgesellschaft für den €

Wer sich an einer Gesell­schaft betei­ligt, sollte über deren Struk­tur eini­ger­ma­ßen im Bilde sein. Je höher das Invest­ment, desto bes­ser muss die Infor­ma­tion sein. Sind frei­lich die Zah­len zu groß (und geht es auch nicht ums eigene Geld) schwin­det offen­bar das Inter­esse an sol­cher Erleuch­tung wie­der. Zu Pfings­ten trat das Gesetz zur Über­nahme von Gewähr­leis­tun­gen im Rah­men eines euro­päi­schen Sta­bi­li­sie­rungs­me­cha­nis­mus” in Kraft (BGBl. v. 22.5.2010, S. 627). Danach wer­den Gewähr­leis­tun­gen” für Kre­dite aus­ge­spro­chen, die eine von den Mit­glieds­staa­ten des Euro-Wäh­rungs­ge­biets gegrün­dete oder beauf­tragte Zweck­ge­sell­schaft … bis zur Höhe von ins­ge­samt 123 Mil­li­ar­den Euro” (§ 1 Abs. 1 S. 1) auf­nimmt. Die­ser Betrag kann um bis zu 20 Pro­zent über­schrit­ten wer­den (§ 1 Abs. 6). Ein (Garantie-)Engagement in Höhe von 147 600 000 000 € in eine Zweck­ge­sell­schaft”, von der weder Rechts­form, Struk­tur, Sitz, Ver­wal­tung etc. auch nur in Umris­sen bekannt sind. 

Haben die Par­la­men­ta­rier hier auf der Grund­lage ange­mes­se­ner Infor­ma­tion” ent­schie­den, wie es § 93 Abs. 1 S. 2 AktG vom Vor­stand einer AG zur Haf­tungs­frei­zeich­nung erwar­tet? Es wird nach­ge­lie­fert: Das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­rium lässt eine Anwalts­kanz­lei eine Struk­tur der trans­na­tio­na­len Zweck­ge­sell­schaft ent­wer­fen, die die Mil­li­ar­den-Hil­fen zur Euro-Sta­bi­li­sie­rung ver­tei­len soll. Die Kanz­lei Hen­ge­ler Muel­ler solle ein Kon­zept für die Orga­ni­sa­tion und die Befug­nisse der Gesell­schaft sowie die Kon­trolle über sie lie­fern, berich­tet die «Frank­fur­ter All­ge­meine Sonn­tags­zei­tung». Ein Minis­te­ri­ums­spre­cher begrün­dete das der Zei­tung damit, dass das Res­sort von Minis­ter Wolf­gang Schäuble (CDU) für der­lei hoch­kom­plexe Fach­fra­gen nicht das nötige Know-how besitze.” (dpa).

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