EMCLA — European Model Company Law Act

Über das Pro­jekt eines euro­päi­schen Modell­ge­set­zes für das Gesell­schafts­recht (Euro­pean Model Com­pany Law Act – EMCLA) berich­tet Baums.

Es han­delt sich dabei um das Vor­ha­ben einer pri­va­ten Sach­ver­stän­di­gen­gruppe aus (bis­lang) 19 euro­päi­schen Staa­ten. Mit der EU-Kom­mis­sion ist ein Infor­ma­ti­ons­aus­tausch ver­ein­bart wor­den. Ein euro­päi­sches Modell-Kapi­tal­ge­sell­schafts­ge­setz würde nicht in einen Rechts­akt der EU-Organe mün­den, also weder den Mit­glied­staa­ten durch eine Richt­li­nie die Ver­ein­heit­li­chung ihrer Gesell­schafts­rechte zwin­gend vor­schrei­ben noch eine wei­tere euro­päi­sche Rechts­form schaf­fen. Ent­wi­ckelt wer­den soll ein Ent­wurf eines Kapi­tal­ge­sell­schafts­ge­set­zes, der dann von den Mit­glied­staa­ten umge­setzt wer­den kann, aber nicht muss. 

Der­zeit in Arbeit befin­den sich das Kapi­tel über die Ent­ste­hung einer Akti­en­ge­sell­schaft (durch Grün­dung oder Umwand­lung) sowie das Zen­tral­ka­pi­tel über direc­tors´ duties”.

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