Emittentenleitfaden der BaFin: Konsultation zur 4. Auflage

Emit­ten­ten­leit­fa­den” klingt nach klei­ner Hand­rei­chung, aber dahin­ter ver­birgt sich weit­aus mehr. Es han­delt sich um das Bre­vier der Bun­des­an­stalt für Finanz­dienst­leis­tungs­auf­sicht. Der Leit­fa­den soll prak­ti­sche Hil­fe­stel­lun­gen für den Umgang mit den Vor­schrif­ten des Wert­pa­pier­han­dels­rechts bie­ten, ohne eine juris­ti­sche Kom­men­tie­rung dar­zu­stel­len. Er bie­tet einen Ein­stieg in die Rechts­ma­te­rie und erläu­tert die Ver­wal­tungs­pra­xis der BaFin.” Ins­be­son­dere auf den letz­ten Halb­satz kommt es an: Die Auf­sicht wird durch die Aus­sa­gen des Leit­fa­dens geprägt. Die Behörde ist der­zeit dabei, die vierte Auf­lage vor­zu­be­rei­ten. In der Sache geht es um Anpas­sun­gen an Ände­run­gen, die das Anle­ger­schutz- und Funk­ti­ons­ver­bes­se­rungs­ge­setz (vor zwei Jah­ren!) mit sich brachte. Infor­ma­tio­nen über bedeu­tende Stimm­rechts­an­teile ist inso­weit ein haupt­säch­lich betrof­fe­nes Kapi­tel. Nach dem Vor­bild der SEC wird der Ent­wurf bis zum 22.5.2013 zur öffent­li­chen Kon­sul­ta­tion gestellt. 

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