EU-Kommission startet Konsultation zum europäischen Gesellschaftsrecht

Wie heißt das Zau­ber­wort? Rich­tig: Moder­ni­sie­rung. Sol­ches hat die EU-Kom­mis­sion wie­der ein­mal mit dem Gesell­schafts­recht vor. Es geht im Wesent­li­chen um die Nut­zung von Online-Tools bei der Grün­dung und Füh­rung einer Gesell­schaft sowie um deren grenz­über­schrei­tende Mobi­li­tät. Unter­neh­men soll­ten über­all dort, wo es mög­lich ist, digi­tale Instru­mente nut­zen kön­nen, von der Ein­tra­gung des Unter­neh­mens über die Erfül­lung der Berichts­pflich­ten bis hin zur Kom­mu­ni­ka­tion mit den Aktio­nä­ren, erklärt die Kom­mis­sa­rin Věra Jou­rová. Dazu hat die Kom­mis­sion eine Kon­sul­ta­tion gestar­tet, die bis zum 6.8.2017 läuft. Jeder kann teil­neh­men — und sollte es auch tun, denn die Ergeb­nisse gehen durch­aus in den Dis­kus­si­ons­pro­zess ein.

Eine typi­sche Frage (Nr. 2.1) lau­tet, ob es struc­tu­red online tem­pla­tes and forms, in par­ti­cu­lar for the regis­tra­tion of com­pa­nies and their instru­ments of con­sti­tu­tion” geben solle. Die Tra­di­tion der Haupt-Ver­samm­lung ist in Frage gestellt mit share­hol­der reso­lu­ti­ons without a phy­si­cal mee­ting” (Nr. 2.2).

Kaum ist die Aktio­närs­rechte-Richt­li­nie 2.0 ver­ab­schie­det (und muss bis 2019 umge­setzt wer­den), ste­hen die nächs­ten Ände­run­gen und Refor­men im euro­päi­schen Unter­neh­mens­recht an (wohl ohne Groß­bri­tan­nien …). Es wird erwar­tet, das die Kom­mis­sion bis zum Jah­res­ende 2017 mit einem Vor­schlag für einen Legis­la­tiv­akt auf­war­tet. Er könnte ins­be­son­dere die Online-Tools” beinhal­ten als einen wei­te­ren Schritt zur Digi­ta­li­sie­rung des Gesellschaftsrechts.Nicht zuletzt die Bera­tungs­bran­che wird diese Ent­wick­lung genau beob­ach­ten und (re)agieren. Wenn es dank der digi­ta­len Durch­drin­gung ein­fa­cher wird, eine Gesell­schaft zu grün­den und bestimmte Rechts­hand­lun­gen zu voll­brin­gen, wird das Mas­sen­ge­schäft ein Legal­tech-Anwen­dungs­ge­biet ers­ter Güte. Auch das in Deutsch­land gut ein­ge­spielte Sys­tem von nota­ri­el­ler Mit­wir­kung an der Grün­dung bzw. Sat­zungs­än­de­rung und der gericht­li­chen Regis­ter­kon­trolle bei Ein­tra­gung die­ser Vor­gänge darf sich auf Her­aus­for­de­run­gen einstellen.

(Bei­trag zuerst erschie­nen am 16.5.2017 im Rechts­board HB/DB).

2 Kommentare

  1. Ja dann mal viel Spaß, bei uns in Ber­lin ist das (elek­tro­ni­sche) Han­dels­re­gis­ter wegen Moder­ni­sie­rung” gerade 9 Tage abge­schal­tet, NICHTS geht mehr.

  2. Super ! Kaum haben Cyber­at­ta­cken den ame­ri­ka­ni­schen Wahl­kampf gesteu­ert, haben es Hacker geschafft, Mil­lio­nen von Rou­tern zu sabo­tie­ren, jagt ein erfolg­rei­cher Virus- und Tro­ja­ner-Angriff den nächs­ten, wer­den Bank­kun­den immer wie­der Opfer von Phis­hing, Tro­ja­nern und Viren, wer­den Flug­ge­sell­schaf­ten und sogar unser Gesetz­ge­bungs­tem­pel, der Bun­des­tag, durch Cyber­at­ta­cken lahm­ge­legt, berich­tet das Com­pa­nies House von stän­di­gem Iden­tity Theft”, da hat unsere kurz vor der Selbst­zer­flei­schung ste­hende Euro­päi­sche Union nichts Bes­se­res zu tun, als ein Weih­nachts­fest für im Gesell­schafts­recht tätige Online-Kri­mi­nelle anzu­kün­di­gen ! Dem­nächst kön­nen dann cyber-bots online zum Zwe­cke der glo­ba­len Geld­ver­ste­ckung, Steu­er­kri­mi­na­li­tät und Wirt­schafts­kri­mi­na­li­tät zur Grün­dung von Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten ein­ge­setzt wer­den, der seriöse” Klein­kri­mi­nelle bemüht sich dann noch zum online-Ter­mi­nal an der Tank­stelle, um seine Finanz-Abzo­cke UG (haf­tungs­be­schränkt)” zu gründen…Qualität und Kon­trolle durch Nota­riat oder staat­li­che Insti­tu­tio­nen sind nicht mehr gewünscht, der Bera­ter­markt freut sich dann, wenn hin­ter­her mit teu­rem Geld der Geschä­dig­ten die Scher­ben auf­ge­fegt wer­den können…und Wis­sen­schaft­ler beju­beln das noch.…

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahren Sie mehr darüber, wie Ihre Kommentardaten verarbeitet werden .