Unternehmensrechtliche Notizen

von Prof. Dr. Ulrich Noack

Apr/11

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EU-​Konferenz zur „Zukunft des Euro­päi­schen Gesellschaftsrechts“

Mitte Mai 2011 fin­det in Brüs­sel eine groß­an­ge­legte Kon­fe­renz über Fra­gen des euro­päi­schen Gesell­schafts­rechts statt. Der Ver­fas­ser erin­nert sich an 1997, als eine ähnlich posi­tio­nierte Kon­fe­renz statt­fand und er im sel­ben Brüs­se­ler Gebäude über “moderne Kom­mu­ni­ka­ti­ons­for­men vor den Toren des Unter­neh­mens­rechts” refe­rierte. Die Aktionärsrechte-​Richtlinie (Online-​Hauptversammlung!) und die Reform der Publi­zi­täts­richt­li­nie (elek­tro­ni­sche Han­dels­re­gis­ter!) sind im Jahr­zehnt dar­auf als Rechts­akte der Gemein­schaft ergan­gen. Die The­men der jetzt anste­hen­den Bera­tung sind andere: Es wird über “Cor­po­rate mobi­lity and Euro­pean Com­pany Law” gespro­chen (dazu eine Stel­lung­nahme des AK EUR), ein “Euro­pean Model Com­pany Act” prä­sen­tiert sowie Kon­zern­recht­li­ches ange­fasst (“Groups of com­pa­nies and the cur­rent Euro­pean Com­pany Law frame­work”). Als Basis der Debatte prä­sen­tiert die Inter­net­seite der Kom­mis­sion immer noch den Akti­ons­plan aus dem Jahr 2003. Wo bleibt hier eigent­lich die Euro­päi­sche Pri­vat­ge­sell­schaft, die immer wie­der kurz vor der Voll­en­dung zu sein scheint … ?

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