Europäische Privatgesellschaft vom EP-Rechtsausschuss befürwortet

Der Rechts­aus­schuss des Euro­päi­schen Par­la­ments hat am 20.11.2006 den Ent­wurf einer Ent­schlies­sung zum Sta­tut der euro­päi­schen Pri­vat­ge­sell­schaft (EPG) ein­stim­mig ange­nom­men. Das Min­dest­ka­pi­tal der EPG soll 10 000 Euro betra­gen; es muss nicht not­wen­dig ein­ge­zahlt wer­den und bestimmt den Haf­tungs­um­fang der Gesell­schaf­ter. Aus­schüt­tun­gen an die Gesell­schaf­ter sol­len erlaubt sein, wenn die Geschäfts­füh­rer erklä­ren, dass die Gesell­schaft ein Jahr lang ihre fäl­li­gen Ver­bind­lich­kei­ten beglei­chen kann. 

Das Ple­num des Par­la­ments wird im Februar abstim­men. Da die Ent­schlie­ßung auf Art. 192 II EG gestützt wird, wird die EU-Kom­mis­sion zu einem Tätig­wer­den ange­hal­ten. Für den EU-Kom­mis­sar McGreevy gehört die EPG bis­lang in die zweite Reihe der Prio­ri­tä­ten­liste.

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