Festschrift für Wolf Schiller

Eine Fest­schrift für einen Straf­ver­tei­di­ger zum 65. Geburts­tag – auch mit Bei­trä­gen, die den Unter­neh­mens­recht­ler inter­es­sie­ren mögen. So etwa die Über­le­gun­gen von Gloeckner/​Racky: Wer Com­pli­ance sagt, muss auch Haf­tung sagen. Zivil­pro­zes­suale Gel­tend­ma­chung von Scha­dens­er­satz­an­sprü­chen gegen Füh­rungs­kräfte aus der Per­spek­tive des geschä­dig­ten Unter­neh­mens” (S. 188). Oder Graf zur Tätig­keit des Unter­neh­mens­ju­ris­ten – gefahr­ge­neigte Arbeit?” (S. 206). Hüch­te­b­rock schreibt über Die Prü­fung von Com­pli­ance Manage­ment Sys­te­men” (S. 316). W.Leitner befasst sich mit Unternehmensinterne(n) Ermitt­lun­gen im Kon­zern” (S. 430). Die inter­nen Ermitt­lun­gen sind auch Gegen­stand der Bei­träge von Hönig („Zur Ver­tei­di­gung von Unter­neh­men und Organ­mit­glie­dern unter dem Com­pli­ance-Regime”, S. 281) und Lei­pold („Inter­nal Inves­ti­ga­ti­ons – Fluch und Segen zugleich?”, S. 418). Die (straf­recht­li­che) Geschäfts­her­ren­haf­tung im Unter­neh­men betrach­ten Bauer/​Wißmann (S. 15) und Peter­mann (S. 538). Lüders­sen sucht den archi­me­di­schen Punkt der impli­ka­ti­ven Unter­neh­mens­ethik” (S. 474).

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