Festschrift für Peter Hommelhoff

Eine große Fest­schrift zu Ehren von Peter Hom­mel­hoff ist soeben im Otto Schmidt Ver­lag erschie­nen. Das außer­ge­wöhn­lich umfang­rei­che Vor­wort zeich­net nach und wür­digt ein außer­ge­wöhn­li­ches Lebens­werk des Jubi­lars, der im Sep­tem­ber sein 70. Lebens­jahr voll­endete. Her­aus­ge­ge­ben von 9 Weg­ge­fähr­ten und Schü­lern fin­den sich in dem Werk 79 Bei­träge von 94 Autoren. Die Gegen­stände sind ganz über­wie­gend gesell­schafts­recht­li­cher Natur, aber auch das Rech­nungs­le­gungs­recht kommt zur Gel­tung. Dane­ben fin­den sich Abhand­lun­gen, die Hom­mel­hoffs hoch­schul­po­li­ti­sches Enga­ge­ment zum Thema haben. Hier das Inhalts­ver­zeich­nis.

Die gesell­schafts­recht­li­chen Auf­sätze befas­sen sich zum einen mit dem Kon­zern­recht – wie sollte es anders sein, hat doch der Geehrte vor drei Jahr­zehn­ten eine große Habi­li­ta­ti­ons­schrift (Kon­zern­lei­tungs­pflicht) vor­ge­legt; deren Aktua­li­tät und Wir­kun­gen wer­den von K. Schmidt behan­delt. Wei­tere kon­zern­recht­li­che Bei­träge befas­sen sich gar mit der Zukunft des Kon­zern­rechts (Druey), mit dem Kon­zern­in­ter­esse (gibt es das? – fragt Hoff­mann-Becking), mit Ver­bund­ef­fek­ten im Akti­en­kon­zern­recht (Decher), der Kon­zern­fi­nan­zie­rung (Jan­sen), dem pol­ni­schen (Oplustil/​Wludyka) und ita­lie­ni­schen (Stein) Kon­zern­recht, mit Betriebs­füh­rungs­ver­trä­gen (Pries­ter)und dem Gleich­ord­nungs­kon­zern (Timm/​Messing).

Ein zwei­ter Schwer­punkt liegt im euro­päi­schen Unter­neh­mens­recht. Nahe­lie­gend, da das beson­dere Enga­ge­ment des Jubi­lars die­sem Rechts­feld, dort ins­be­son­dere der Euro­päi­schen Pri­vat­ge­sell­schaft, EPG/SPE gehört. Es beginnt mit Bach­manns Abhand­lung über den Regu­lie­rungs­wett­be­werb und setzt sich fort mit Bei­trä­gen, die sich mit eben die­ser SPE befas­sen (Gut­sche; Helms; Lévi; Neville) und endet mit Teich­manns Über­le­gun­gen zur Nie­der­las­sungs­frei­heit. Das tsche­chi­sche SE-Rät­sel klä­ren Eidenmüller/​Lasak auf.

Die The­men des Kapi­tal­ge­sell­schafts­rechts sind viel­fäl­tig behan­delt. Von Klas­si­kern (Rechts­fä­hig­keit juris­ti­scher Per­so­nen; dazu Rai­ser), Zukunfts­fra­gen der GmbH (hat sie noch eine? – Rittershaus/​Mickel), Gesetz­ge­bungs­in­ten­tio­nen (Sei­bert) bis hin zu Refle­xio­nen über wich­tige Recht­spre­chung (DTAG-Ent­schei­dung des BGH, dazu Haber­sack; ARAG/​Garmenbeck, dazu Rei­chert; Gir­mes wie­der­ge­le­sen hat Schä­fer) und Fra­ge­stel­lun­gen der Gegen­warts­pra­xis, etwa: Bestel­lung des bzw. Anfech­tung der Wahl des Abschluss­prü­fers; (dazu jeweils Hüffer und Marsch-Bar­ner), kran­ken Vor­stands­mit­glie­dern (Bayer) oder zu nach­wir­ken­den Pflich­ten eines aus­ge­schie­de­nen Geschäfts­füh­rers (U.H.Schneider). Zuletzt seien noch drei Bei­träge erwähnt, die sich mit Insol­venz­recht­li­chem befas­sen: Stel­lung der Gläu­bi­ger (Alt­mep­pen), der Debt-Equity-Swap (Klein­diek) und die Insol­venz­ver­ur­sa­chungs­haf­tung des Geschäfts­füh­rers (Schluck-Amend).

Per­so­nen­ge­sell­schafts­in­ter­es­sierte kom­men mit zwei Bei­trä­gen aus: Gru­ne­wald über die actio pro socio in der Liqui­da­tion und zur Haf­tung bei der GbR (Schwab). Am letzt­ge­nann­ten Bei­trag (der die Akzess­orie­täts­lehre ver­wirft) lese ich mich gerade fest, wes­halb diese Notiz hier­mit ihr Ende fin­det; die Bei­träge zum Rech­nungs­le­gungs­recht (wich­tig für die juris­ti­sche Aus­bil­dung sagen Hirte/​Mock) kön­nen lei­der nicht mehr vor­ge­stellt werden.

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