Gesellschaftspolitik mit Gesellschaftsrecht?

Unter­neh­mens­recht und Cor­po­rate Gover­nance als Akti­ons­feld gesell­schafts­po­li­ti­scher Wün­sche. Dies sehen Sie nicht nur bei der Über­le­gung, Cor­po­rate Gover­nance zur Wachs­tums­stei­ge­rung ein­zu­set­zen, dies sehen Sie natür­lich auch bei dem Thema Frau­en­för­de­rung und Frau­en­quote. Im Kern geht es hier um gesell­schafts­po­li­ti­sche Ver­än­de­run­gen, die mit gesell­schafts­recht­li­chen Mit­teln durch­ge­setzt wer­den sol­len. Des­sen muss man sich bewusst sein.” Das sagte ges­tern die Bun­des­jus­tiz­mi­nis­te­rin (laut Rede­ma­nu­skript) auf der 12. Cor­po­rate Gover­nance Kon­fe­renz in Ber­lin. Und das ist ein gro­ßes Pro­blem. Natür­lich ste­hen die Akti­en­ge­sell­schaf­ten nicht außer­halb der Gesell­schaft – aber es han­delt sich um pri­vate Asso­zia­tio­nen, nicht um halb­staat­li­che Ein­rich­tun­gen. Als sol­che jedoch wer­den große bör­sen­no­tierte Gesell­schaf­ten zuneh­mend betrach­tet und reglementiert. 

Die Jus­tiz­mi­nis­te­rin gab auch einen Aus­blick: Was könnte in den nächs­ten Jah­ren die Cor­po­rate Gover­nance Debatte beherr­schen? Je nach Wahl­aus­gang wer­den die The­men Ver­gü­tung und Frau­en­quote wie­der hoch­kom­men. Viel­leicht gibt es wie­der eine Dis­kus­sion um eine Reform des Beschluss­män­gel­rechts; das wären aber eher tech­ni­sche Fra­gen. Das Absin­ken der Haupt­ver­samm­lungs­prä­sen­zen und die grenz­über­schrei­tende Stimm­rechts­aus­übung machen Sor­gen, auch das aber ist mehr Tech­nik.” — Nun ja, es kommt wohl dar­auf an, was man unter Rechts­tech­nik ver­steht. Eine Reform des wild­wu­chern­den Beschluss­män­gel­rechts, das unge­rechte Resul­tate zei­tigt, ist mehr als nur Tech­nik”.

Über EU-Ent­wick­lun­gen heißt es, dass die Cor­po­rate Gover­nance Dis­kus­sion sich wei­ter ent­wi­ckelt von Vor­stand und Auf­sichts­rat hin zu insti­tu­tio­nel­len Anle­gern, zu den Eigen­tü­mern der Gesell­schaf­ten und zu ihren Hel­fern. Hier geht es also plötz­lich um die Frage, wie soll der ideale Anteils­eig­ner aus­se­hen und sich ver­hal­ten? Die Poli­tik model­liert sich das Ide­al­bild eines ver­ant­wor­tungs­be­wuss­ten, infor­mier­ten, enga­gier­ten und lang­fris­tig inves­tie­ren­den Gesell­schaf­ters.” — Die­ses Modell ist von der Wirk­lich­keit eini­ger­ma­ßen weit ent­fernt. Was taugt es also? 

Übri­gens: Die Kodex-Kom­mis­sion hat sich deut­lich gegen das Vor­ha­ben aus­ge­spro­chen, dass die Haupt­ver­samm­lung bin­dend über das Sys­tem der Vor­stands­ver­gü­tung ent­schei­det („Bin­dende gesetz­li­che Haupt­ver­samm­lungs­ent­schei­dung wird über­höhte Vor­stands­be­züge nicht ver­hin­dern.”).

Ent­ge­gen man­cher Erwar­tung konnte auf der Kon­fe­renz kein neuer künf­ti­ger Vor­sit­zen­der für die Kodex-Kom­mis­sion prä­sen­tiert werden. 

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