Gesetzentwurf zur Umsetzung der neuen Transparenz-Richtlinie

Der Refe­ren­ten­ent­wurf (BMF) eines Geset­zes zur Umset­zung der Trans­pa­renz­richt­li­nie-Ände­rungs­richt­li­nie ist ver­öf­fent­licht. Er sieht zahl­rei­che Ände­run­gen vor allem im WpHG vor. Wesent­li­che Neue­run­gen sind vor­ge­se­hen bei den Mel­de­pflich­ten bei Erwerb bezie­hungs­weise Ver­äu­ße­rung bedeu­ten­der Betei­li­gun­gen, ins­be­son­dere unter Ein­satz von Finanz­in­stru­men­ten; das Ent­fal­len der Zwi­schen­mit­tei­lun­gen im Bereich der Regel­pu­bli­zi­tät; ein ver­schärf­tes Buß- und Ord­nungs­geld­re­gime für Ver­stöße gegen Trans­pa­renz­pflich­ten (Ver­hän­gung umsatz­ab­hän­gi­ger Geld­bu­ßen; Mehr­erlös­ab­schöp­fung). Und das noch: Der Gesetz­ent­wurf hat keine geschlech­ter­spe­zi­fi­schen Aus­wir­kun­gen.” (Begrün­dung S. 43).

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