GmbH-Gründung etc. ab 1.1.2009 billiger

Nein, das ist nicht die Defla­tion und hat auch mit dem MoMiG nichts zu tun. Son­dern ist durch Art. 61 Abs. 4 S. 1 EGHGB seit zwei Jah­ren so vor­ge­se­hen. In die­ser Norm wird bestimmt, dass es eine Dop­pel­ver­öf­fent­li­chung von Ein­tra­gun­gen ins Han­dels­re­gis­ter (sowohl nach § 10 HGB als auch zusätz­lich noch in einer Tages­zei­tung) nur bis 31. 12. 2008 gibt. Danach wird ab dem 1.1.2009 nur noch hier bekannt gemacht.

Der Unter­schied in den Kos­ten ist spür­bar. Die elek­tro­ni­sche Bekannt­ma­chung beläuft sich auf 1 Euro 137 I Nr. 4 KostO), wäh­rend bis­lang die Zusatz­be­kannt­ma­chung in einer Zei­tung schon bei der Mini­mal­ein­tra­gung einer GmbH-Grün­dung (s. amt­li­ches Mus­ter) ca. 180 € kos­tete. Wer es nicht ganz eilig hat, könnte also noch drei Wochen warten.

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