Handelsregisterauskunft nach Personen — grau oder nicht grau

Nimmt man online in das Han­dels­re­gis­ter Ein­sicht, wird eine Such­maske auf dem Bild­schirm prä­sen­tiert, die im rech­ten Vier­tel von schlich­ter maus­grauer Farbe ist. Wer hier an eine Design­schwä­che denkt, liegt falsch. Die­ses Grau gibt es nur für die nach § 9 HGB Ein­sicht­neh­men­den. Intern ist das Feld mit einer Per­so­nen-Such­funk­tion belegt. So lässt sich schnell fest­stel­len, wer an wel­cher Gesell­schaft in wel­cher Funk­tion betei­ligt ist. Ins­be­son­dere die Wirt­schafts­staats­an­walt­schaft nutzt diese Aus­kunft, um Kri­mi­nel­len auf die Spur zu kom­men, die mit GmbH-Sta­fet­ten und ähn­li­chem agie­ren. Und das Finanz­amt nicht zu vergessen … 

Eine sol­che Funk­tio­na­li­tät wird es für den all­ge­mei­nen Ver­kehr auch nach dem neuen EHUG nicht geben. Das stimmt nach­denk­lich. Denn wenn man für zwei­fel­haft erach­te­ten Per­so­nen selbst auf die Spur kom­men könnte und mit ihnen keine oder risi­ko­ad­äquate Geschäfte machte — wäre diese Hilfe zur Selbst­hilfe nicht bes­ser? So aber sind es blasse Gründe des Daten­schut­zes”, die dem pri­va­ten Regis­ter­nut­zer einen wesent­li­chen Teil der Infor­ma­tion über die Markt­teil­neh­mer versagen. 

Andere Rechts­ord­nun­gen sind weni­ger zim­per­lich. Wer wis­sen will, ob sein poten­ti­el­ler Geschäfts­part­ner dis­qua­li­fi­ziert” ist, der schaue hier nach im bri­ti­schen Gesellschaftsregister. 

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