Heute im Rechtsauschuss: die Frauenquote

Der Rechts­aus­schuss des Deut­schen Bun­des­ta­ges hielt am 16.1. eine öffent­li­che Anhö­rung über Gesetz­ent­würfe des Bun­des­ra­tes sowie der Frak­tio­nen der SPD und Grü­nen ab: För­de­rung gleich­be­rech­tig­ter Teil­habe von Frauen und Män­nern in Füh­rungs­gre­mien. Gemeint sind mit Füh­rungs­gre­mien” die Auf­sichts­räte von bör­sen­no­tier­ten Akti­en­ge­sell­schaf­ten und GmbH (soweit dort wegen der Mit­be­stim­mung obli­ga­to­risch) sowie (SPD-Ent­wurf) die Vor­stände bör­sen­no­tier­ter bzw. mit­be­stim­mungs­pflich­ti­ger Aktiengesellschaften. 

Mei­ner Mei­nung nach ist es ver­fas­sungs­wid­rig, wenn den Eigen­tü­mern pri­va­ter Unter­neh­men ein Geschlech­ter­pro­porz für die Beset­zung des Auf­sichts­ra­tes zwin­gend vor­ge­ge­ben wird. So sieht es i.E. auch die Stel­lung­nahme Hirte:

Es erge­ben sich vor allem wesent­li­che ver­fas­sungs­recht­li­che Beden­ken vor dem Hin­ter­grund der nach Art. 14 GG gewähr­leis­te­ten Eigen­tums­ga­ran­tie. Im Hin­blick auf die Auf­sichts­räte wird das Eigen­tum an den ent­spre­chen­den Gesell­schaf­ten schon durch die Vor­schrif­ten der Mit­be­stim­mung (wesent­lich) beein­träch­tigt. Eine Geschlech­ter­quote würde die Aus­wahl­frei­heit bei der Beset­zung der Auf­sichts­räte noch wei­ter beschnei­den, was sich im Ergeb­nis nicht mehr mit Art. 14 GG ver­ein­ba­ren lässt. … 

Größ­tes Pro­blem ist aber, dass die Quo­ten­vor­ga­ben offen­sicht­lich der Qua­li­tät der Über­wa­chung über die betref­fende Gesell­schaft vor­ge­hen sollen.” 

Zu den Stel­lung­nah­men der Sach­ver­stän­di­gen s. hier.

Ein Kommentar

  1. Wenn man, wie grosse Teile der Wirt­schaft immer nach dem Gesetz­ge­ber ruft, bekommt man ihn auch dort wo man ihn bes­ser nicht haben möchte.

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