HV-Magazin mit Sonderausgabe HV-Recht 2011

Soeben erschie­nen ist das sehr infor­ma­tive Son­der­heft HV-Recht 2011(PDF, 6 MB) des HV-Maga­zins. Prak­ti­ker aus Anwalt­schaft und Unter­neh­men befas­sen sich mit den Auf­ga­ben vor der HV”, wäh­rend der HV” und nach der HV” sowie den Neue­run­gen 2011”. Inter­es­sant etwa der Bericht aus der Alli­anz SE (v. Nuss­baum) zur erst­ma­li­gen Nut­zung der Brief­wahl (7 600 Aktio­näre) und aus der Mün­che­ner Rück­ver­si­che­rungs AG (Mörlein/​Balling) zur Online-Teil­nahme (30 Aktio­näre). Die bei­den Gesell­schaf­ten waren Pio­niere im ver­gan­ge­nen Jahr; in die­sen Tagen folg(t)en Thys­sen-Krupp und Sie­mens, bei denen erst­mals per Brief (=Inter­net­for­mu­lar) abge­stimmt wird. 

Aus dem Gruß­wort” (Noack): Bei zuneh­men­der Popu­la­ri­tät der Brief­wahl wird der Para­dig­men­wech­sel offen­kun­dig. Bei die­ser Abstim­mungs­art kann man gewiss nicht mehr die roman­ti­sche Vor­stel­lung hegen, die Beschlüsse der Aktio­näre wür­den aus dem Inbe­griff der Ver­hand­lun­gen auf der HV erwach­sen. Das wird schla­gend deut­lich, wenn in Zukunft die Mehr­heit für den Beschluss­an­trag schon mit dem Kon­tin­gent an Brief­stim­men erreicht wird. Wozu dann noch eine Haupt­ver­samm­lung? Die Frage zielt auf die Rechts­kon­struk­tion die­ser als Zusam­men­kunft des Aktio­na­ri­ats gedach­ten Ver­an­stal­tung – ihre Öffent­lich­keits­wir­kung für den Vor­stand und einige Aktio­närs­red­ner ist unbe­strit­ten. Die dem Aktio­närs­tref­fen seit dem vor­vo­ri­gen Jahr­hun­dert zuge­schrie­be­nen drei Funk­tio­nen (Infor­ma­tion-Kom­mu­ni­ka­tion-Ent­schei­dung) sind im 21.Jahrhundert vom Prä­senz­be­reich” weit­hin gelöst. Das ist für die Infor­ma­tion ange­sichts der moder­nen Kapi­tal­markt­re­geln offen­sicht­lich und nun geschieht das­selbe mit der Ent­schei­dung durch Stimm­ab­gabe, die außer­halb der Ver­samm­lung gesche­hen kann. Ange­sichts des­sen hängt die Kom­mu­ni­ka­ti­ons­funk­tion quasi in der Luft; sie ist wie­der auf Augen­höhe zu brin­gen und die Aktio­näre sind in ein wirk­li­ches Aktio­närs­fo­rum ein­zu­bin­den. Die Online-Teil­nahme an der HV, die der­zeit kaum ein Thema ist, kann das Defi­zit nicht kom­pen­sie­ren. Sie ist vom Gesetz­ge­ber an der Prä­senz­ver­an­stal­tung ori­en­tiert wor­den, die ihrer­seits zuneh­mend funk­ti­ons­los wird. Mög­li­cher­weise läuft es wie bei den Auto­mo­bi­len: In die­sem Jahr­zehnt wird ein Hybrid­mo­dell gefah­ren. Ob sich am Ende hier wie dort die E‑Variante durchsetzt?”

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