Kodexänderungen 2017 beschlossen

Die Regie­rungs­kom­mis­sion Deut­scher Cor­po­rate Gover­nance Kodex hat die Prä­am­bel erwei­tert (der Ehr­bare Kauf­mann”) und Ände­run­gen beschlos­sen, u.a. die Anre­gung: Der Auf­sichts­rats­vor­sit­zende sollte in ange­mes­se­nem Rah­men bereit sein, mit Inves­to­ren über auf­sichts­rats­spe­zi­fi­sche The­men Gesprä­che zu füh­ren.” (Nr. 5.2.). Das Com­pli­ance Manage­ment Sys­tem” war wohl ebenso unab­ding­bar wie Whist­leb­lower-Sys­teme mit Hin­weis­ge­ber­schutz (Nr. 4.1.3). Auf­sichts­räte sol­len ihre Tätig­kei­ten neben dem Man­dat jähr­lich aktua­li­siert auf der Web­seite des Unter­neh­mens” ver­öf­fent­li­chen (Nr. 5.4.1). Vor­schläge zum Auf­sichts­rat sol­len die Eigen­tü­mer­struk­tur berück­sich­ti­gen” (Nr. 5.4.2), was auch den Streu­be­sitz betrifft.

Eine Rich­tungs­än­de­rung mit Blick auf die Adres­sa­ten nimmt der Kodex vor, wenn er die insti­tu­tio­nel­len Anle­ger” anspricht. Diese sind für die Unter­neh­men von beson­de­rer Bedeu­tung. Von ihnen wird erwar­tet, dass sie ihre Eigen­tums­rechte aktiv und ver­ant­wor­tungs­voll auf der Grund­lage von trans­pa­ren­ten und die Nach­hal­tig­keit berück­sich­ti­gen­den Grund­sät­zen aus­üben.” (Prä­am­bel). An Vor­stand und Auf­sichts­rat wird in der Prä­am­bel der Appell für ein ethisch fun­dier­tes, eigen­ver­ant­wort­li­ches Ver­hal­ten” gerich­tet. Dazu müs­sen sich diese Organe aber nicht erklä­ren (§ 161 AktG) — was soll­ten sie dazu auch sagen außer ja.

Ein Kommentar

  1. Der Ehr­bahre Kauf­mann” ist jetzt also schon ein Eigen­name … Man sollte auf sol­che Leer­for­meln ver­zich­ten. Das gilt auch für die For­de­rung nach einem ethisch fundierte(n), eigenverantwortliche(n) Verhalten”.

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