Kommt ein Konzerninsolvenzrecht?

Die Finan­cial Times Deutsch­land hat vorige Woche eine Kon­fe­renz Restruk­tu­rie­rung 2008 ver­an­stal­tet. Dort hat Minis­te­ri­al­rat Dr. Klaus Wim­mer (BMJ) eine Ände­rung des Insol­venz­rechts für Kon­zerne ange­kün­digt, ange­regt u.a. durch den PIN-Fall (Hol­ding in Luxem­burg, aber Insol­venz­eröff­nung in Köln, 110 Toch­ter­ge­sell­schaf­ten in Deutschland).

Die FTD (Print­aus­gabe v. 21.4., S. 19) berich­tet: Ver­ein­facht gesagt haben die Betei­lig­ten dafür gesorgt, dass der Fall von Luxem­burg nach Deutsch­land geholt wird, obwohl nach euro­päi­scher Insol­venz­ord­nung Luxem­burg der Mit­tel­punkt der haupt­säch­li­chen Inter­es­sen (Cen­ter of Main Inte­rest, Comi) des Unter­neh­mens sein müsste. … Nor­ma­ler­weise wären für deren Insol­venz­ver­fah­ren <Toch­ter­ge­sell­schaf­ten> jeweils die ört­li­chen Gerichte und Ver­wal­ter zustän­dig. Eine Ände­rung des Insol­venz­rechts solle den ein­heit­li­chen Kon­zern­ge­richts­stand zumin­dest als Option vor­se­hen, sagte Wim­mer. Ein ein­heit­li­cher Ver­wal­ter wäre eben­falls wünschenswert.”

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