Kronberger Kreis: Mitbestimmung ohne Zwang“

Der wis­sen­schaft­li­che Bei­rat der Stif­tung Markt­wirt­schaft (Kron­ber­ger Kreis) hat eine rechts­po­li­ti­sche Stu­die zur Unter­neh­mens­mit­be­stim­mung ver­öf­fent­licht. Darin wird aus­ge­führt: Es fin­den sich in der theo­re­ti­schen und empi­ri­schen Ana­lyse keine über­zeu­gen­den Belege dafür, dass die Unter­neh­mens­mit­be­stim­mung in ihrer Gesamt­heit Effi­zi­enz­ge­winne mit sich brächte.” (S. 39). Nach einer kri­ti­schen Wür­di­gung der diver­sen Vor­schläge zur Reform der Mit­be­stim­mung (es feh­len die Gut­ach­ten zum Deut­schen Juris­ten­tag 2006) wird im Ergeb­nis für eine Auf­he­bung des Zwan­ges zur Unter­neh­mens­mit­be­stim­mung plä­diert (S. 50). Der zweit­beste Weg sei eine Ver­hand­lungs­lö­sung mit Auf­fang­re­gel; letz­tere würde durch das Drit­tel­be­tei­li­gungs­ge­setz gebildet. 

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