Liber amicorum Wilhelm Happ

Bei­träge in Fest­schrif­ten sind apo­kry­phe Schrif­ten. Ein wenig Mar­ke­ting ist nötig. Ich weise auf die Fest­schrift (Freun­des­gabe) hin, die am ver­gan­ge­nen Wochen­ende dem Ham­bur­ger Rechts­an­walt Dr. Wil­helm Happ über­reicht wurde. 25 Autoren behan­deln dort gesell­schafts­recht­li­che (haupt­säch­lich: akti­en­recht­li­che) The­men. Eine Inhalts­über­sicht hier.

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