MgVG im BGBl.

Heute ist das Gesetz zur Umset­zung der Rege­lun­gen über die Mit­be­stim­mung der Arbeit­neh­mer bei einer Ver­schmel­zung von Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten aus ver­schie­de­nen Mit­glied­staa­ten” (MgVG) im Bun­des­ge­setz­blatt ver­kün­det wor­den (zum Inhalt und Mate­ria­lien hier). Es tritt mor­gen in Kraft. Und es hängt in der Luft – denn das Zweite Gesetz zur Ände­rung des Umwand­lungs­ge­set­zes, das für das gesell­schafts­recht­li­che Fun­da­ment einer grenz­über­schrei­ten­den Ver­schmel­zung sor­gen wird, ist noch in der par­la­men­ta­ri­schen Bera­tung.

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