Montanmitbestimmung: doch noch GmbHs

Die Bedeu­tung der Mon­tan­mit­be­stim­mung für die GmbH ist offen­bar nur noch theo­re­tisch, da es der­zeit offen­bar keine nach die­sem Gesetz mit­be­stimmte GmbH mehr gibt”. Das habe ich in Baumbach/​Hueck, GmbHG, 19. Aufl. 2010 geschrie­ben (§ 52 Rn. 310) – aber diese Aus­sage sei nicht zutref­fend, wie mir der beste Sach­ken­ner auf die­sem Gebiet mit­teilt: es gibt noch etwa ein Dut­zend GmbH, die dem
Mon­tan­mit­bestG
unter­lie­gen (so Roland Köst­ler, Hans-Böck­ler-Stif­tung, Refe­rat Wirtschaftsrecht). 

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