Neue Regeln für Hauptversammlung geplant

In einem Pres­se­ge­spräch hat heute die Bun­des­jus­tiz­mi­nis­te­rin die Eck­punkte einer wei­te­ren Akti­en­rechts­re­form vorgestellt.

Es geht ers­tens um die Umset­zung der Aktio­närs­rechte-Richt­li­nie (u.a. elek­tro­ni­sche Teil­nahme an der Haupt­ver­samm­lung) und der novel­lier­ten Kapi­tal­richt­li­nie (Ver­ein­fa­chung der Sacheinlage).

Ein zwei­ter Rege­lungs­be­reich soll die Bekämp­fung der räu­be­ri­schen Aktio­näre” sein. Dafür sind ver­schie­dene Maß­nah­men vorgesehen:

  • eine Zustel­lungs­er­leich­te­rung im Freigabeverfahren
  • eine prä­zi­sierte Inter­es­sen­ab­wä­gung zwi­schen Klä­ger und Gesell­schaft bzw. den übri­gen Aktionären
  • ein Quo­rum für die Ver­hin­de­rung der Ein­tra­gung und Durch­füh­rung von HV-Beschlüs­sen (Min­dest­an­teils­be­sitz 100 Euro Nennbetrag).

Ein drit­tes Feld betrifft die Stimm­rechts­voll­macht an Kre­dit­in­sti­tute. Die Bank soll künf­tig anbie­ten kön­nen, dass sie nach Wahl des Aktio­närs für ihn gemäß dem Ver­wal­tungs­vor­schlag abstimmt oder aber nach dem Vor­schlag einer Aktionärsvereinigung.

Zur Pres­se­mit­tei­lung BMJ

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