Noch einmal EM​.TV

Die nicht enden wol­lende Trau­er­ge­schichte um EM​.TV ist mit dem Urteil des OLG Mün­chen vom 3.11.2005 um ein wei­te­res Kapi­tel berei­chert worden.Trotz der in einem Par­al­lel­ver­fah­ren ergan­ge­nen BGH-Ent­schei­dung vom Mai die­sen Jah­res (II ZR 287/02) und einer rechts­kräf­ti­gen posi­ti­ven Ent­schei­dung des OLG Frank­furt gegen den Vor­stands­vor­sit­zen­den Tho­mas Haffa schei­ter­ten zwei Klä­ger erneut vor dem OLG Mün­chen (AZ: 182605/05 und 18 W 1709/05). 

Die Ent­schei­dung zeigt, dass der Kau­sa­li­täts­be­weis (zu Recht) schwer ist. Rein fak­tisch wird in einer Mehr­heit der Fälle tat­säch­lich die Falsch­in­for­ma­tion durch das Unter­neh­men nicht ursäch­lich für die ent­stan­de­nen Schä­den sein. Eine zu starke Erleich­te­rung des Kau­sa­li­täts­nach­wei­ses würde den Bör­sen­han­del läh­men und die Unter­neh­men bzw. ihre Organe unab­seh­ba­ren Haf­tungs­fol­gen aus­ge­setzt sehen. Ver­all­ge­mei­ne­run­gen wie die Anla­ge­s­tim­mung” bzw. die moderne” wirt­schafts­wis­sen­schaft­lich begrün­dete effi­ci­ent mar­ket hypo­the­sis” (wonach der Preis die Infor­ma­tion wider­spie­gelt und die Anle­ger auf die Ange­mes­sen­heit die­ses Prei­ses ver­trauen — mit der Folge eine gene­rel­len Kau­sa­li­täts­ver­mu­tung für den Kapi­tal­markt, sog. fraud on the market”-Theorie) sidn zumin­dest in eupho­ri­schen” Seg­men­ten wie dem neuen Markt frag­wür­dig. Ein­zelne Ent­schei­dun­gen bele­gen aber, dass gele­gent­lich der Kau­sa­li­täts­nach­weis mög­lich ist — so dass die Haf­tung nciht leerläuft. 

Bevor eine all­ge­meine Kapi­tal­markt­haf­tung nach dem Vor­bild des DiskE-KapIn­HaG ein­ge­führt wird, soll­ten noch ein­mal das Anle­ger­bild und die öko­no­misch zweck­mä­ßige Infor­ma­ti­ons­po­li­tik (tight-lip­pe­d/­pes­si­mis­tisch oder offen/​optimistisch) gründ­lich über­dacht wer­den. Die wis­sen­schaft­li­che Dis­kus­sion steht inso­weit noch am Anfang… 

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