Notare legen GmbH-ReformG vor

Die Notare Dr. Oli­ver Vos­sius (Mün­chen) und Tho­mas Wach­ter (Oster­ho­fen) haben einen ganz­heit­li­chen Ent­wurf eines GmbH-Reform­ge­set­zes (GmbHRG — Ent­wurf (pdf) | Begrün­dung (pdf)) vor­ge­legt, der neben Fra­gen der Gesell­schafts­ver­fas­sung auch bilanz- und insol­venz­recht­li­che Aspekte berück­sich­tigt (gefun­den in Recht und All­tag).

Anders als die jüngs­ten (auf­grund der im Bun­des­tag gel­ten­den sach­li­chen Dis­kon­ti­nui­tät zunächst geschei­ter­ten) Reform­vor­ha­ben der ver­gan­ge­nen Bun­des­re­gie­rung (vgl. dazu Stand der Gesetz­ge­bung, 15. Legis­la­tur­pe­ri­ode sowie Rechts­po­li­tik zum Unter­neh­mens­recht) hält der Ent­wurf am Erfor­der­nis eines Stamm­ka­pi­tals von 25.000,- EUR für die GmbH fest.

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